Wertminderung bei Blechschäden in der Schweiz

  • Ich hatte letzte Woche mit meinem knapp drei Wochen alten Enyaq einen Unfall. Ein Lastwagen hat mich beim Spurwechsel übersehen und ist mir in die Seite hineingefahren. Es sieht so aus als seien nur die beiden Aussentüren beschädigt, von denen eine ersetzt werden muss. Die zweite Tür muss vielleicht nur neu lackiert werden. Muss der Gutachter entscheiden.

    Nun zu meiner Frage an die Schweizer Enyaqfahrer/inne (da der Unfall in der Schweiz passiert ist): Das Auto ist ja nun nicht mehr unfallfrei und hat einen gewissen Wertverlust erlitten - selbst wenn die Reparatur perfekt ausgeführt wird. Ist es tatsächlich so, dass ich den Wertverlust nicht erstattet bekomme, da es sich um keine Beschädigungen an den tragenden Teilen handelt? Ich habe gelesen, dass man in der Schweiz diesbezüglich rechtlich schlechter gestellt ist als in Deutschland. Vielleicht haben auch die Deutschen Enyaqfahrer/innen hierzu etwas beizutragen.

    ENYAQ Sportline 85x, Graphit-Grau, Sportline Maxx-Paket, Transportpaket, AHK.


    Ihr da Ohm, macht doch, Watt Ihr Volt!

  • Schön, dass es bei einem Blechschaden geblieben ist! Das war sicher ein Schreckensmoment. :(


    Mir wurde bei einem Zwischenfall vor einigen Jahren erklärt, dass es sich nur dann um einen „Unfallwagen“ handelt, wenn tragende Teile beeinträchtigt wurden und somit mit der Reparatur der Originalzustand nicht garantiert werden kann.


    Bei einem Ersatz oder Neulackierung von Karosserie-Teilen kann der Originalzustand garantiert werden. Je nach Fabrikat ist die Qualität der Lackarbeit danach sogar besser. ^^ Ich hatte damals Jeep.


    Gemäss damals erhaltener Erklärung erfährt Dein Wagen nach der Instandsetzung keine Wertminderung und Du musst folglich für nichts kompensiert werden. Auch bei einem Verkauf und Kauf gilt dieser Wagen bei uns nicht als „Unfallwagen“.


    Der folgende Satz ist nur noch persönliche Meinung: Diese Handhabung in der Schweiz deckt sich mit meinem Rechts- und Fairheits-Empfinden. Dein Enyaq wird ganz sicher wieder wie neu sein! :*

  • Mir wurde bei einem Zwischenfall vor einigen Jahren erklärt, dass es sich nur dann um einen „Unfallwagen“ handelt, wenn tragende Teile beeinträchtigt wurden und somit mit der Reparatur der Originalzustand nicht garantiert werden kann.

    Das ist auch mein Kenntnisstand. Selbst wenn die ganze Frontschürze und LED-Scheinwerfer etc. getauscht werden müssen ist es kein Unfallfahrzeug. Das hatte ich schon, war aber kein Unfallwagen danach.

    Wenn die B-Säule nach dem Unfall intakt ist sollte das nicht als Unfallwagen klassifiziert werden. Daher hast du auch keinen Wertverlust, da du es niemandem sagen musst. Im Gegensatz zu einem echten Unfallwagen.


    Der Gutachter sollte es aber am besten wissen.

  • Super, vielen Dank für Eure beruhigenden Erklärungen. Damit ist für mich alles klar und die Diskussion kann schon geschlossen werden. :)

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  • Schön, dass es bei einem Blechschaden geblieben ist! Das war sicher ein Schreckensmoment. :(

    Ja, man bekommt schon einen ordentlichen Schreck. Zum Glück ist es innerorts passiert bei "nur" ca. 50 km/h. Wenn die ganze Situation vorbei ist, bekommt man mit 20 min Verzögerung dann doch noch das Handzittern. Aber ne Cola hilft.

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