ich kenne den gesetzlichen § gerade nicht, aber eingebaute 'Ersatzteile' und das ist ein solches, unterliegen einer 24 monatigen Gewährleistung (Garantie bei Neuteil Einbau als Ersatzteil) und es wird sich nicht um ein 'no Name' Teil handeln, sondern um ein Org. E-Teil, somit neue Garantie auf dem E-Teil!
Wenn es so wäre, wie du sagst, dann wäre ja jedes Teil, was eingebaut wird in ein 4 Jahre alten VAG-PKW gleich direkt nicht mehr Garantie Pflichtig, weil das org. Teil ja schon älter als drei Jahre ist.