Kann mir nicht vorstellen, dass eine Änderung zum Nachteil des Kunden irgendwo vor Gericht standhält.
Doch, durchaus. Wenn dem Hersteller die Mangelbeseitigung nicht zumutbar möglich ist, entscheiden Gerichte auch mal für den Hersteller. z.B. wenn der Hersteller eine Fabrik nochmal für 100Mio.€ zurückrüsten müsste, um ein 500€ Teil nachzuliefern.
Das dürfte hier aber keineswegs zutreffen, denn:
- bei ähnlichen Engpässen löst der Hersteller das mit längeren Lieferzeiten. Das könnte er auch hier machen, indem er die Autos erst liefert, wenn die Bauteile wieder verfügbar sind.
- die nicht gelieferte Sache wurde nicht kompensiert, z.B. durch Reduktion des Preises. Die können ganz gewiss nicht 100% des Preises kassieren und nur 96% der Liefergegenstandes liefern.