Einen Fehlalarm weil beim Nachbarn der Rauchmelder durchgehend piept oder die Nachbarin seit 2 Wochen nicht gesehen wurde kann man ja auch nicht in Rechnung stellen.
Warum nicht?
Grundlage ist das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Dort steht im Detail, welche Aufgaben die Hilfsdienste haben, welche davon von den Gemeinden übernommen werden müssen (Vorbeugender Brandschutz, Abwehrender Brandschutz, Menschenrettung,...) und was dem Verursacher in Rechnung gestellt wird.
Ansonsten müsste ja die Allgemeinheit den kompletten Katastrophenschutz finanzieren.
Eine schöne Auflistung der Kosten kann man sich hier anschauen:
Im Hessischen Gesetzt ab Paragraph 60:
(3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten. Kostenpflichtig ist 1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend, 2. die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache oder ein Tier ausübt, deren oder dessen Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder die Eigentümerin oder der Eigentümer einer solchen Sache oder eines solchen Tieres; § 7 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend, 3. die Person, auf deren Verlangen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wurde, ....