Tagebuch eines Totalausfalls "Skoda Enyaq"

  • Einen Fehlalarm weil beim Nachbarn der Rauchmelder durchgehend piept oder die Nachbarin seit 2 Wochen nicht gesehen wurde kann man ja auch nicht in Rechnung stellen.

    Warum nicht?

    Grundlage ist das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.



    Dort steht im Detail, welche Aufgaben die Hilfsdienste haben, welche davon von den Gemeinden übernommen werden müssen (Vorbeugender Brandschutz, Abwehrender Brandschutz, Menschenrettung,...) und was dem Verursacher in Rechnung gestellt wird.


    Ansonsten müsste ja die Allgemeinheit den kompletten Katastrophenschutz finanzieren.


    Eine schöne Auflistung der Kosten kann man sich hier anschauen:

    Feuerwehrgebührensatzung



    Im Hessischen Gesetzt ab Paragraph 60:


    (3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten. Kostenpflichtig ist 1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend, 2. die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache oder ein Tier ausübt, deren oder dessen Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder die Eigentümerin oder der Eigentümer einer solchen Sache oder eines solchen Tieres; § 7 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend, 3. die Person, auf deren Verlangen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wurde, ....

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  • Uff. Ja, die Allgemeinheit finanziert den Katastrophenschutz. Und das ist auch gut so.


    Nur in besonderen Fällen - insb. bei Hilfeleistungen - kommt es zu einer Kostenpflicht, und da vor allem bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Und wann - das hängt tatsächlich sowohl vom jeweiligen BHKG/HBKH (oder wie auch immer das Bundesland es gerade abgekürzt haben möchte) des Bundeslandes und der Satzung der Gemeinde ab.


    In den von mir aufgeführten Fällen (Heimrauchmelder des Nachbarn piept durchgehend, 80 jährige Nachbarin seit 2 Wochen nicht gesehen, ist aber sonst immer zuhause und ist nicht erreichbar) wird aber - da bin ich sicher - niemals eine Kostenerstattung gefordert werden. Sonst ruft nämlich niemand mehr an, weil die Angst vor den Kosten da ist. Und das kostet dann im Fall des Falles halt doch Leben. Wer hier nach bestem Wissen und Gewissen einen Fehlalarm auslöst, muss nicht zahlen.

    Wir hatten z.B. schon den Fall eines Heimrauchmelders, der aufgrund eines Rohrbruches ausgelöst hat - hier hat der Anruf eine Menge Schaden abgewendet. Rauch war natürlich keiner erkennbar.


    Im Fall, dass der Anruf gerechtfertigt ist, natürlich auch nicht (z.B. §61 (6) HBKG "Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dürfen weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden").


    Meine Nachfrage galt ausschließlich der Frage, worauf sich der Kostenbescheid nun exakt beruft - dass sich die Kosten entsprechend der Gemeindesatzung zusammensetzen ist mir klar. Mir ging es nur um die Frage, warum hier nun konkret die Rechnung geschrieben wurde - der Fall eines Fehlalarms durch eine (eindeutige) Anzeige im Auto ist mir noch nicht untergekommen und wird sicher nicht das letzte Mal sein. Hier wäre die konkrete Begründung der Kostenpflicht interessant.


    Wenn wir z.B. das Hessische HBKG (https://innen.hessen.de/sites/…dF%20vom%2030-09-2021.pdf) einmal ansehen, wäre eventuell unter Paragraph 61. Hier könnte ich mir aber höchstens Abschnitt (3) vorstellen, aber auf das beschriebene Szenario passt für mich keine der aufgeführten Gründe - es sei denn, sie würden sich z.B. 3b berufen. Auch wenn Hessen da interessanterweise sehr aktuell ist, auch was Kostenersatz durch Fehlalarme des eCall-Systems angeht.

    NRW könnte sich evtl. nach §50 (2) auf die Gefährungshaftung berufen.


    Da ich aber weder das Bundesland noch die Begründung im Bescheid kenne, eine einfache Nachfrage.

  • Einen Fehlalarm weil beim Nachbarn der Rauchmelder durchgehend piept

    ...zählt als Brandeinsatz -> kostenlos.

    oder die Nachbarin seit 2 Wochen nicht gesehen wurde

    ...zahlt die Krankenkasse der Nachbarin. Wie auch den dazu alarmierten Rettungsdienst.


    Grundsätzlich sind alle Feuerwehreinsätze kostenpflichtig, außer Brände. Hat schon bei manch einem, der sich den Keller hat auspumpen lassen, für ein langes Gesicht gesorgt.


    Wie es bei KFZ-Bränden aussieht, weiß ich nicht. PKW-Unfälle kosten aber auf jeden Fall. Stellt sich die Frage, wie der Einsatz angelegt wurde.


    Dusky

    Steht auf der Rechnung ein Einsatzstichwort?


    Ergänzung:

    Fehlalarme (versehentliche, keine vorsätzlichen) kosten natürlich auch nichts.

  • ...zahlt die Krankenkasse der Nachbarin. Wie auch den dazu alarmierten Rettungsdienst.


    Grundsätzlich sind alle Feuerwehreinsätze kostenpflichtig, außer Brände. Hat schon bei manch einem, der sich den Keller hat auspumpen lassen, für ein langes Gesicht gesorgt.


    Wie es bei KFZ-Bränden aussieht, weiß ich nicht. PKW-Unfälle kosten aber auf jeden Fall. Stellt sich die Frage, wie der Einsatz angelegt wurde.

    Das stimmt nicht, mit der Krankenkasse können nur wirkliche Transporte abgerechnet werden, keine Behandlung vor Ort und auch keine Hilflose Person hinter der Tür. Nur der Transport ins Krankenhaus, wenn er denn wirklich stattfindet kann abgerechnet werden. Wenn keiner zuhause war, halt es niemand.

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  • Wenn keiner zuhause war, halt es niemand.

    Dann war es einer der oben genannten kostenlosen Fehlalarme. Und wenn Oma, wie leider oft genug, schon von Fliegenmaden angefressen wird? Keine Ahnung, ob oder wie das abgerechnet wird.

  • Dann war es einer der oben genannten kostenlosen Fehlalarme. Und wenn Oma, wie leider oft genug, schon von Fliegenmaden angefressen wird? Keine Ahnung, ob oder wie das abgerechnet wird.

    Dann kannst du keinen Transport oder ähnliches abrechnen, nur der Notarzt kann ne Rechnung stellen, für ausstellen eines Totenscheines. Der Rest ist Dienst am Bürger.

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  • Uff. Ja, die Allgemeinheit finanziert den Katastrophenschutz. Und das ist auch gut so.

    Uff. Ja und genau so gut ist es, dass die Allgemeinheit nur die unbedingt notwendigen Kosten tragen muss und nicht für Katze im Baum, Ölspur vom Diesel Dieter, Wasser im Keller, usw. aufkommen muss.

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  • Ich würde - egal was passiert - den Akku überprüfen mittels Akkutest: https://aviloo.com/home-aviloo.html (der Carmaniac hatte dazu kürzlich ein Video). Dann hast du ein klar belegbares Zertifikat wo schwarz auf weiß oben steht was Sache ist. Entweder du hast Ruhe und Seelenfrieden oder du hast was in der Hand um eine Reparatur zu fordern. Kostet 99 EUR.


    Nach so einer Aktion hätte ich sonst schlimm Bauchweh ehrlich gesagt.


    Ich bin zwar kein Feuerwehrmann (und auch nicht bei einer FF) aber ich hätte auch jedenfalls den Notruf gewählt und die Sache geschildert. SAXIs Kritik finde ich persönlich unangemessen - seine sicherlich berechtigte Frustration in allen Ehren - denn man bekommt seit dem Kindergarten erzählt: lieber einmal zuviel anrufen als zu wenig. Und das hat schon Sinn bei so einer unübersichtlichen Situation.

  • Also im Ursprungabeitrag hat Dusky geschrieben, er hätte über den Serviceknopf Skoda angerufen. Das er zusätzlich auch noch die Feuerwehr angerufen, stand dort nicht (oder ich habe es überlesen).


    War das so?

  • Über den SOS-Knopf wird man doch mit der Leitstelle verbunden?

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