Bei einem unverbindlichen Liefertermin gilt, wie Du schon sagst die 6 Wochenfrist. (Wartezeit)
Nach der Wartezeit über 6 Wochen ist eine Schriftliche Fristsetzung von 2 Wochen zur Nachlieferung (Lieferverzug) nach aktueller Rechtsprechung ausreichend.
Ab in Lieferverzug Setzung (Einschreiben) beginnt auch der Anspruch auf Schadenersatz.
Wie verhält es sich bei (Privat-) Leasingverträgen?
In meinem Vertrag ist im Abschnitt VI, Pkt. 3 festgehalten, dass der Leasingnehmer 6 Wo. nach Überschreiten der Lieferfrist (in meinem Fall 30.04.2024) vom Vertrag zurücktreten kann.
Hat Jemand bereits Erfahrungen damit? Ist Jemand bereits erfolgreich infolge Überschreiten einer Lieferfrist von einem Privat-Leasingvertrag zurückgetreten?
Danke vorab!
Meine Frage beruht auf Info`s im Wartesaal-Thread wonach Skoda bereits Kunden darüber informiert hat, dass es beim 85 und 85 X, L&K zu Verzögerungen von 4 Monaten infolge Lieferschwierigkeiten bei den Motoren kommen kann.