Doch, diese ist natürlich zu machen. Hätte aber auch schriftlich (per Mail) oder als Link kommen können. Möglich wäre aber auch diese in öffentlich zugänglichen AGBs zu definieren. Könnte also sein, dass sie sich auf der Seite des Onlinehändlers verstecken. Durch Hinweis auf die AGBs (wird meistens vor Vertragsabschluss per Bestätigung angezeigt) hättest Du die Widerrufsbelehrung somit bestätigt.
Aber wie gesagt, meines Wissens ist der Widerruf erst nach Lieferung möglich (also bspw. das du einen Artikel ohne Angaben von Gründen zurück senden kannst).
(ich hab dazu einen etwas aus Österreich gefunden: https://www.wko.at/ooe/handel/…erkauf-online-plattformen)