Skoda Garantie / Anschlussgarantie vs. Fahrwerksänderungen

  • Hi zusammen,


    mal eine Frage in die Runde: hat von euch schon jemand Erfahrung mit der Garantie / Anschlussgarantie und Änderungen am Fahrwerk (Tieferlegung und/oder Spurplatten) gemacht? Der Vertrag schließt unter I. 2. c. Fahrzeuge mit Änderungen am Fahrwerk explizit aus. Mein letzter Stand dazu war, dass ein kausaler Zusammenhang bestehen müsste, damit die Garantieleistung abgelehnt werden kann (also bei einer Tieferlegung lässt sich da sicher im Umfeld Fahrwerkslager, Antriebswellen, Stoßdämpfer, ... drüber diskutieren, dass hier ein Zusammenhang bestehen kann; einen Defekt des Subwoofers wird man ursächlich eher nicht auf eine Tieferlegung zurückführen können).


    Leider finde ich dazu nichts konkretes, nur eine etwas ältere Pressemitteilung des VDAT, dem man in der Sache natürlich ein deutliches Eigeninteresse unterstellen kann: https://www.automobilwoche.de/…ntfallt-nicht-automatisch


    Waren jetzt wegen der 48S5 in der Werkstatt des ausliefernden Autohauses und der Servicemitarbeiter war sichtlich irritiert. Durch die Umbauten wären wir aus der Garantie vollständig raus und wie man das denn bei einem E-Fahrzeug überhaupt riskieren könne...


    Da ich das Ganze nicht erst im Falle eines Falles mit der VW Versicherung vor Gericht ausdiskutieren will, aber auch keinen Präzedenzfall finde, die Frage in die Runde: hat jemand das schonmal durch und/oder ein passendes Aktenzeichen zur Hand?


    Und nicht ganz passend, aber da die HV-Batterie ja nochmal einen gesonderten Garantie unterliegt: hat von der jemand die Unterlagen dazu zur Hand? Da scheine ich auch entweder zu blöd zum Suchen zu sein oder im Internet findet man dazu nichts, außer der pauschalen Aussage 8 Jahre / 160.000km.


    Gruß

    Nils

    Enyaq Coupe RS in Mamba-Grün :S
    VW e-up Facelift in Honey-Yellow


  • Was ich von meinem Berater erfuhr:

    Als ich die Garantieverlängerung machte fragte ich ganz besonders wegen den Spurplatten ob es da Schwierikkeiten geben könnte, Mein Berater meinte die Spurplatten machen nichts aus, aber wenn ich das Auto tieferlegen will dann ist die Garantie auf das Fahrwerk und den Antriebsstrang erloschen, also sämtliche Gelenke ,Wellen, Motor und Getriebe.

  • Hm, das klingt ja in der Tat mal nicht so gut. Im Rahmen der Sachmängelhaftung mach ich mir die ersten zwei Jahre da jetzt erstmal keinen Kopf, da würde ein Defekt am Motor vor Gericht wohl jederzeit als nicht ursächlich auf Spurplatten / Federn zurückzuführen sein, aber im Sinne der Garantieverlängerung ist es natürlich schon interessant, ob man die Kohle dafür abschreiben kann.


    Was mich gerade wundert: durch die Spurplatten wird das Fahrzeug auch minimal tiefer gelegt (der Hebelarm zwischen Radaufstandspunkt und Feder wird größer, damit wird die wirkende Kraft auf die Feder größer, wodurch das Fahrzeug einfedert). Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob Dein Berater das weiß und wenn ja, welche Werte er dann da als "noch problemlos" ansehen würde (die Tieferlegung durch die mit Spurplatten geänderte Fahrwerksgeometrie dürfte ja auch dann kein Problem sein, wenn die durch Federn erreicht wird).


    Ich gehe davon aus, dass er Dir das nicht schriftlich gegeben hat, da die Aussage von den Vertragsbedingungen so pauschal erstmal nicht gedeckt ist, oder? :)

    Enyaq Coupe RS in Mamba-Grün :S
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  • Da Garantie ja eine freiwillige Leistung ist, kann der Garantiegeber auch die Bedingungen (relativ) frei definieren.

    Von daher dürfte man dem wenig entgegen bringen, falls eine beliebige Leistung aufgrund Fahrwerksänderung abgelehnt wird.

    Wie das Ganze in der Praxis gehandhabt wird, ist vermutlich sehr stark von der Werkstatt abhängig. Wenn die dem Garantiegeber nichts über das Fahrwerk erzählt, dann wird es auch keine Ablehnung geben. Wenn's aber Korinthenkacker sind, kannst Du hinten runter fallen.

    In ersten Jahr bist Du noch ziemlich sicher, da der Hersteller dir beweisen muss dass das Fahrwerk Ursache des Schadens ist, danach kann es schwieriger werden. Stichwort: Beweislastumkehr.

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  • Na dann warten wir mal ab - bislang läuft er ja überraschend fehlerfrei *klopfaufholz*


    Danke euch schonmal für die Rückmeldungen. Falls noch wer eigene Erfahrungen hat, kann er/sie sich ja noch melden :)

    Enyaq Coupe RS in Mamba-Grün :S
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  • Mit Tieferlegung werden Sie dir so ziemlich alles was an Garantieansprüchen besteht abschmettern.

    Selbst wenn sich der Dachhimmel ablöst wird das auf zu hohe Vibrationen durch Veränderung der Serienfahrwerksabstimmung geschoben werden. - so ungefähr.
    Domlager, Antriebswellen, Aufhängungen, E-Motoren, Lenkgetriebe, ... alles was direkt "am Rad" hängt sowieso.

    Bei BMW hatte ich aufs Lenkgetriebe einen abgelehnten Kulanz-Antrag, weil die Tieferlegung für einen stärkeren Druck auf die Gelenkwelle sorge, wofür das Lenkgetriebe
    nicht ausgelegt sei.

    Was mich gerade wundert: durch die Spurplatten wird das Fahrzeug auch minimal tiefer gelegt (der Hebelarm zwischen Radaufstandspunkt und Feder wird größer, damit wird die wirkende Kraft auf die Feder größer, wodurch das Fahrzeug einfedert). Jetzt wäre es interessant zu wissen, ob Dein Berater das weiß und wenn ja, welche Werte er dann da als "noch problemlos" ansehen würde (die Tieferlegung durch die mit Spurplatten geänderte Fahrwerksgeometrie dürfte ja auch dann kein Problem sein, wenn die durch Federn erreicht wird).

    Das ist eine Tieferlegung von 0.5mm schätze ich. Fällt ja schon in den Bereich Fertigungstolleranzen der Federn.

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  • Die abgelehnte Kulanz bzgl. der Lenkung kann ich noch halbwegs nachvollziehen, dass sie da so argumentieren; da ist man vermutlich über jede Argumentationskette froh, die vor Kunden das Bild "wir hätten ja gerne geholfen, aber da können wir echt nix für" aufrechterhält. Wenn es um Gewährleistung ginge, wären sie damit vermutlich spätestens vor Gericht gescheitert, wenn man den Weg bis dahin hätte beschreiten wollen und das notwendige technische Gutachten hätte bezahlen wollen, in dem die erhöhten Kräfte auf die Lenkung berechnet werden und mit den zulässigen Werten des Bauteils verglichen werden (sehr viel Konjunktiv).

    Wird im Zweifelsfall evtl. kostspielig sein, den nicht vorhandenen ursächlichen Zusammenhang zwischen Federn/Spurplatten und Schadensfall nachzuweisen. Spannend wäre hier halt ein einschlägiges Urteil zu dem Umstand. Die Thematik "Garantieverfall bei Wartung in freier Werkstatt" ist ja auch vom Tisch, obwohl ich als Laie davon ausgegangen wäre, dass das im Rahmen einer Garantie ein Teil des Rechts auf freie Vertragsgestaltung ist und somit unstrittig wäre. In die Richtung hätte ich halt auch bei technischen Änderungen gedacht: betroffene Bauteile sind unstrittig aus der Garantie raus, ein defekter Subwoofer aber z.B. nicht.


    Funfact: es werden in den Bedingungen für die Anschlussgarantie Fahrzeuge mit Fahrwerksänderungen pauschal ausgeschlossen; das umfasst somit natürlich auch Felgen, die nicht aus dem Skoda-Katalog sind. Hier im Forum dürfte also ein guter Teil der User das Problem auch haben :S


    Nachtrag bzgl. Tieferlegung durch Spurplatten: ja, so grob in dem Bereich, den Du schätzt, würde ich nach grobem Überschlag auch mal gehen. Querlenker dürfte so im Bereich um 40cm Hebelarm haben, der würde um <0,5% verlängert, das geht im Toleranzrauschen unter.

    Enyaq Coupe RS in Mamba-Grün :S
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  • Ob es einem tatsächlich rechtlich helfen würde, wenn man nachweisen kann, dass kein physikalischer Zusammenhang zwischen Modifikation und Defekt besteht ist auch fraglich.

    Ein Kollege musste mal bei einem Parkrempler den verursachten Schaden selber zahlen. Die Haftpflicht hatte nicht gezahlt, weil er einen un-eingetragenen Luftfilter verbaut hatte.
    Hat mit dem Unfall offensichtlich 0.0 zu tun - die Argumentation war: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs war damit erloschen, er hätte es nicht fahren dürfen, dann wäre auch kein Unfall passiert.
    Dies sei ein Verstoß gegen die StVZO, und grob-fahrlässig, da "wissentlich!", und grob-fahrlässigkeit ist Versicherungsausschluss. Das Gericht folgte dem.

    Analog für diesen Fall könnte die Argumentation dann bei defektem Subwoofer lauten:
    Wenn in den Garantiebedingungen steht: "Keine Fahrwerksmodifikationen", dann hast du gegen die Garantiebedingungen verstoßen, egal ob der Defekt damit zusammenhängt oder nicht.
    Die Garantieverlängerung ist als ganzes wirksam, nicht teilweise. Wenn du Vertragsbestandteile nicht einhältst, ist der Vertrag nichtig. :/

    (Also "maximale" Kundenfeindlichkeit vorausgesetzt. Oft steht dazwischen aber ja das Autohaus, und wenn die nix von einer Tieferlegung "erwähnen", weil Sie (menschlich) keinen Zusammenhang mit dem Subwoofer-defekt sehen,

    dann geht der Subwoofer wohl auf Garantie :P )

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  • Ja, das glaub ich auch, dass es dann im Fall der Fälle ganz stark am Autohaus hängt, was das gegenüber der Versicherung erwähnt. Ich drück mir einfach mal selbst die Daumen, dass ich die Garantie (wie bei den vorherigen Fahrzeugen aus dem VW-Konzern) nicht in Anspruch nehmen muss.


    Die Sache mit dem Luftfilter ist krass - die Argumentative Kette ist zwar nachvollziehbar, aber als Laie steht man dann doch etwas überrascht da.

    Enyaq Coupe RS in Mamba-Grün :S
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