Hi zusammen,
mal eine Frage in die Runde: hat von euch schon jemand Erfahrung mit der Garantie / Anschlussgarantie und Änderungen am Fahrwerk (Tieferlegung und/oder Spurplatten) gemacht? Der Vertrag schließt unter I. 2. c. Fahrzeuge mit Änderungen am Fahrwerk explizit aus. Mein letzter Stand dazu war, dass ein kausaler Zusammenhang bestehen müsste, damit die Garantieleistung abgelehnt werden kann (also bei einer Tieferlegung lässt sich da sicher im Umfeld Fahrwerkslager, Antriebswellen, Stoßdämpfer, ... drüber diskutieren, dass hier ein Zusammenhang bestehen kann; einen Defekt des Subwoofers wird man ursächlich eher nicht auf eine Tieferlegung zurückführen können).
Leider finde ich dazu nichts konkretes, nur eine etwas ältere Pressemitteilung des VDAT, dem man in der Sache natürlich ein deutliches Eigeninteresse unterstellen kann: https://www.automobilwoche.de/…ntfallt-nicht-automatisch
Waren jetzt wegen der 48S5 in der Werkstatt des ausliefernden Autohauses und der Servicemitarbeiter war sichtlich irritiert. Durch die Umbauten wären wir aus der Garantie vollständig raus und wie man das denn bei einem E-Fahrzeug überhaupt riskieren könne...
Da ich das Ganze nicht erst im Falle eines Falles mit der VW Versicherung vor Gericht ausdiskutieren will, aber auch keinen Präzedenzfall finde, die Frage in die Runde: hat jemand das schonmal durch und/oder ein passendes Aktenzeichen zur Hand?
Und nicht ganz passend, aber da die HV-Batterie ja nochmal einen gesonderten Garantie unterliegt: hat von der jemand die Unterlagen dazu zur Hand? Da scheine ich auch entweder zu blöd zum Suchen zu sein oder im Internet findet man dazu nichts, außer der pauschalen Aussage 8 Jahre / 160.000km.
Gruß
Nils