Anhebung des BLP von Firmenwagen 60 K auf 70 K (keine 80 K)

  • Und jetzt beantworte mir doch einmal die Frage:

    Warum soll der Steuerzahler teilweise dafür aufkommen, und nicht vollständig die Kunden des von Dir genannten Dienstleisters? (Dies lässt sich auf alle Dienstwagen anwenden)

    Warum muss jemand, der dessen Dienste nie benötigt, mit für die Kosten aufkommen?

    Auch wenn es nicht an mich gerichtet war, die Frage "Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen?" kannst du auf so vieles anwenden. Warum soll ich solidarisch für Knochenbrüche beim Skifahren aufkommen? Warum für all den Irrsinn, was man im jährlichen Schwarzbuch finden kann? Und eben auch: Warum soll der Steuerzahler für die E Auto Förderung aufkommen? Können die doch bitte selber bezahlen.

    Wenn du danach geht's wird es ganz schwierig und du landes am Ende da, dass jeder nur noch seinen Kram selbst bezahlt. Warum das nicht klappen kann ist denke ich logisch, so funktioniert eine Gemeinschaft nicht. Das es da mal gerechter und mal ungerechte läuft, ja das stimmt wohl.

  • Nun, die Versteuerung von 0.25% ist ja nicht aus Spaß eingeführt worden, sondern diente dazu den Umstieg auf nachhaltige Mobilität zu fördern.

    Da BEV nun mal deutlich teurer sind als Verbrenner, ist das also nur logisch das darüber zu steuern. Sonst würde ja freiwillig keiner umsteigen, wenn er draufzahlt.


    Ohne die Regelung würden nach drei Jahren auch keine gebrauchten BEV auf den Markt kommen.


    Zum Thema "Warum soll der Steuerzahler das quersubventionieren?"

    Weil Steuern genau das machen: steuern. Der Gesetzgeber will mehr BEV auf den Straßen, also muss er das über Steuern attraktiv machen. Davon profitiert am Ende auch ein beliebiger Käufer eines gebrauchten BEV, der gerade aus dem Gewerbeleasing kommt. Die Allgemeinheit profitiert von sauberer Luft, günstigeren Gebrauchten (da es ja recht viele gibt) etc. pp.

    Außerdem zahlt man immer noch Steuern direkt an das Finanzamt. Der privat gekaufte PKW bringt dem Finanzamt in dieser Hinsicht 0 €.


    Ja, könnte man auch anders regeln. Aber der Gesetzgeber regelt das über die Steuern. Von mir aus kann die pauschale Besteuerung auch wegfallen, dann muss man halt Fahrtenbuch schreiben. Da werden dann die meisten Dienstwagenfahrer günstiger davonkommen. Ist aber aufwändig und das Finanzamt muss das auch mit größerem Aufwand prüfen.

    "Man geht schon ein Risiko ein wenn man Morgens aufsteht, über die Straße geht und sein Gesicht in einen Ventilator steckt."



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  • uch wenn es nicht an mich gerichtet war, die Frage "Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen?" kannst du auf so vieles anwenden. Warum soll ich solidarisch für Knochenbrüche beim Skifahren aufkommen? Warum für all den Irrsinn, was man im jährlichen Schwarzbuch finden kann? Und eben auch: Warum soll der Steuerzahler für die E Auto Förderung aufkommen? Können die doch bitte selber bezahlen.

    Exakt. Warum sollen PV Anlagen, Wärmepumpen, Gebäudedämmung und der ganze andere Kram gefördert werden, der dem normalen Mieter nichts bringt?

    Weil es sonst keiner kaufen würde und wir niemals den Umstieg auf regenerative Energien schaffen werden.

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  • Warum soll der Steuerzahler teilweise dafür aufkommen, und nicht vollständig die Kunden des von Dir genannten Dienstleisters? (Dies lässt sich auf alle Dienstwagen anwenden)

    Warum muss jemand, der dessen Dienste nie benötigt, mit für die Kosten aufkommen?

    Tut er ja nicht. Das ist ja die Lüge der Dienstwagenneider, zumindest was die übliche 1%-Versteuerung angeht. Unterm Strich ist die Pauschalversteuerung bei den überwiegend dienstlich genutzten Fahrzeugen ein Gewinn, bei der Versteuerung des tatsächlichen geldwerten Vorteils (und noch einmal: mehr geht rechtlich nicht!) würde die Allgemeinheit in Summe schlechter fahren.


    Die aktuelle 0,25%-Versteuerung ist halt eine Fördermaßnahme. In meinem Fall stellt sich der Staat aber nicht schlechter. Ich habe (fiktiv) die Besteuerung des Enyaq nach Fahrtenbuch gegengerechnet, da würde ich ca. 200 € pro Jahr drauflegen. Für den Staat vermutlich +/- 0, da dann die Bearbeitung meiner Steuererklärung aufwändiger wäre.


    Sollte die Versteuerung erhöht werden, wäre es mir egal. Dann wird eben wieder elektronisches Fahrtenbuch geführt und ich zahle noch immer nicht wesentlich mehr.

  • ein sehr großer Anteil der Dienstwagen wird als Pseudo Gehaltserhöhung den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, damit es für den Arbeitgeber billiger wird. Die fahren nicht wirklich dienstlich damit. Die fahren damit privat ins Geschäft und in die Ferien. Und da ist -egal welche Versteuerung- der Steuerzahler, der jenige der diese Autos subventioniert. Diese Leute versteuern 1 % oder noch besser 0,25 % des Preises des Fahrzeuges. Die zahlen keinen Sprit. Keine Versicherung keine Werkstattkosten. Und nutzen das Fahrzeug in der Regel vollständig privat. So ein Dienstwagen darf eben nicht Gehaltsbestandteil sein.

    Das ist nicht die absolute Ausnahme.

    Und es hat auch nichts mit irgendwelchen Dienstwagenneiderm zu tun.

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  • Die fahren nicht wirklich dienstlich damit. Die fahren damit privat ins Geschäft und in die Ferien.

    Selbst wenn es so wäre: inwieweit betrifft das in irgendeiner Weise den Steuerzahler?

    Die zahlen keinen Sprit. Keine Versicherung keine Werkstattkosten. Und nutzen das Fahrzeug in der Regel vollständig privat.

    Und inwieweit betrifft das in irgendeiner Weise den Steuerzahler?


    Und es hat auch nichts mit irgendwelchen Dienstwagenneiderm zu tun.

    Sorry, aber deine vorherigen Aussagen suggerieren genau das. "Die müssen das nicht, ich schon! Die müssen jenes nicht! Unfair!"


    Wir haben hier oben doch schon mehrere Beispiele und Begründungen gefunden, warum die Dienstwagenregelung in vielen Situationen sinnvoll und vor allem nicht "geschenkt" ist. Auch wenn man das landläufig immer wieder hört.

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  • Ganz einfach: würde das Geld als Gehalt fließen, wäre es als solches zu versteuern. Und das nicht mit 0,25 oder einem Prozent.

    Davon wären auch noch Sozialabgaben etc. zu leisten, was auch wieder der Allgemeinheit zu gute käme.

    Wenn der AG der Meinung ist, dem MA ein Auto zu zahlen, dann kann er auch genug Lohn zahlen, dass der MA das Auto selbst zahlt.

    Für den dienstlichen Anteil kann er den MA ja entsprechend entschädigen. Das geht durchaus.

    Wo die Autos fast ausschließlich dienstlich laufen, tut es ein Firmenauto.

    Schlussendlich sind Dienstwagen zu einem sehr großen Anteil Kostensenkungsmodelle für den AG. Und das sollen die Kunden des AG zahlen, nicht die Allgemeinheit.

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  • Das ist nicht die absolute Ausnahme.

    Es ist die deutliche Minderheit. Ich kenne viele Dienstwagennutzer, darunter aber keinen einzigen, der seinen Dienstwagen ausschließlich privat nutzt.


    In unserer Firma fahren ca. 100 Firmenwagen. Davon sind es drei, die nicht überwiegend dienstlich genutzt werden: die der beiden Geschäftsführer und des Eigentümers. Bei meinem ersten Arbeitgeber sind / waren es es ca. 500 Firmenwagen, dort war der Firmenwagen ab der Ebene Hauptabteilungsleiter aufwärts Gehaltsbestandteil, unterhalb nur dann, wenn man das Auto dienstlich braucht (Außendienst, Service, QS-Auditoren etc.). Geschätzt waren es dort ca. 10 % der Dienstwagen, die überwiegend privat genutzt wurden. Bei den beiden Arbeitgebern danach (vor meinem jetzigen) waren es ca. 20 Dienstwagen, die einzigen ausschließlich privat genutzten waren die der Geschäftsführer, also jeweils einer.


    Und, ich werde nicht müde das zu betonen, würde der Staat verpflichtend die Besteuerung nach Fahrtenbuch einführen, würde er Verluste machen. Dann müssten zwar die wenigen Ausschließlich-Privat-Nutzer mehr bezahlen, die große Mehrheit aber eben nicht bzw. sogar sparen. Seltsamerweise führen auch einige der Dienstwagennutzer im Bekanntenkreis kein Fahrtenbuch, da zu aufwändig, zu teuer etc. Man muss es nur einmal gemacht haben, dann geht es ganz einfach und die 250 Euro Jahresgebühr, die das elektronische Fahrtenbuch kostet, kann man sogar auch noch von der Steuer absetzen...


    Und da ist -egal welche Versteuerung- der Steuerzahler, der jenige der diese Autos subventioniert.

    Eben nicht. Bei einer Versteuerung der auf die Privatnutzung entfallenden Kosten würden bei 100 % Privatanteil auch die gesamten Kosten vollständig als geldwerter Vorteil versteuert werden. Und bezahlen tut die Rechnungen der Arbeitgeber, nicht der Steuerzahler.


    Im Falle des Enyaqs musste mein Arbeitgeber in 2022 ca. 11.000 Euro Kosten aufbringen (ich bekomme die jährliche Kostenaufstellung automatisch). Das wären für mich bei 100 % privater Nutzung ca. 916 Euro pro Monat geldwerter Vorteil, entsprechend ca. 400 Euro Mehrbelastung (St.-Kl. 3). Bei einem Privatanteil von 40 % (die Fahrten ins Büro zählen da auch rein) käme ich auf 366 Euro zu versteuern bzw. ca. 160 Euro netto weniger. Mit der 0,25 %-Pauschalversteuerung 182 Euro bzw. netto ca. 80 Euro. Ok, da spare ich gegenüber der Versteuerung der tatsächlichen Kosten in der Tat ca. 960 Euro pro Jahr...

  • Ganz einfach: würde das Geld als Gehalt fließen, wäre es als solches zu versteuern. Und das nicht mit 0,25 oder einem Prozent.

    Davon wären auch noch Sozialabgaben etc. zu leisten, was auch wieder der Allgemeinheit zu gute käme.


    Die 1 % bzw. 0,25 % (zzgl. der 0,03 % pro Streckenkilometer Arbeitsweg) des Bruttolistenpreises werden genau so versteuert, als wenn die als Gehalt ausbezahlt werden würden. Und selbstverständlich fallen auch die Sozialabgaben an.


    Das heißt: entweder werden die tatsächlich auf den privaten Anteil anfallenden Kosten genau so besteuert, als würden diese Kosten als Gehalt ausgezahlt oder eben der pauschalisierte Anteil am Brutto-Listenpreis.


    Die einzige Steuer, die der Allgemeinheit "vorenthalten" wird, ist die Mehrwertsteuer auf das Auto, da die für die Firma für ihre Betriebsmittel nicht erhoben wird. Und Kosten, die nicht anfallen, dürfen dem Arbeitnehmer auch nicht als geldwerter Vorteil belastet werden. Sonst müsste er ja höhere Kosten tragen, als tatsächlich angefallen sind...

  • Falsch. Wenn Du die Autokosten voll selbst trägst, wird es für den AG erheblich teurer, will er Dir die Kosten per Lohnerhöhung ersetzen.

    Schließlich fallen die Sozialabgaben dann auf den vollen Betrag an. Nicht auf die Prozente.

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