Man sollte auch an die denken ,die keinen ,,Dienstwagen ,, gestellt ,, bekommen ,die müssen sich den zusammenarbeiten u. wenn der dann bezahlt ist , geht das Spiel von vorne los!
Warum? Augen auf bei der Berufswahl...
Und , die Steuerverluste ,die der Staat bei den Subventionen ,,erleidet ,, legt er wieder auf die breite Masse um !
Unterm Strich macht der Staat dabei noch einen Gewinn, sonst wäre das schon längst geändert. Außerdem sichert die Dienstwagenregelung einen steten Nachschub an jungen Gebrauchten.
Die Dienstwagen, die es als reine Gehaltserhöhung gibt, die also ausschließlich privat genutzt werden, sind die absolute Minderheit. Diese werden nur gerne als plakatives Beispiel angeführt. Die große Mehrheit wird überwiegend dienstlich genutzt, die private Nutzung ist zusätzlich erlaubt. Und das betrifft dann alle Gehaltsklassen, nicht nur die Großverdiener. Meine Schwägerin ist Krankenpflegerin und macht als Angestellte Spezialpflege (ambulante Infusionstherapien bei den Patienten zuhause). Auch die fährt einen Golf Variant als Dienstwagen mit privater Nutzung.
Das einzige "Privileg" dabei ist, dass man sich das Auto in einem gewissen Rahmen aussuchen kann. Für die ca. 70.000 Dienstkilometer (von den in 32 Monaten absolvierten 93.000 Gesamtkilometer), die ich ja auch alleine fahre, täte es auch ein ID.3. Drunter (E-Up, Polo o.ä.) würde ich auch dienstlich die tlw. Langstrecken nicht fahren wollen. Ich sitze ja auch im Büro nicht auf einem Holzstuhl. Das "Privileg" ist also das Upgrade vom ID.3 auf den familientauglichen Enyaq.
Und, wie bereits mehrfach geschrieben: von mir aus könnte man das (elektronische) Fahrtenbuch und die Versteuerung danach verpflichtend einführen. Ich habe es gerechnet: bei der 0,25%-Versteuerung geht es beim Enyaq bei meinen Kilometern +/-0 auf, darum führe ich auch kein Fahrtenbuch mehr. Zu Verbrennerzeiten hat mir das Fahrtenbuch immer saftige Rückerstattungen im vierstelligen Bereich beschert. Würden alle Dienstwagen nach Fahrtenbuch abgerechnet statt nach der pauschalen Versteuerung, würde der Staat unterm Strich deutlich höheren Aufwand und weniger Einnahmen haben. Und mehr besteuern als die tatsächlich auf den Privatanteil anfallenden Kosten, kann und darf der Staat schließlich nicht.