Anhebung des BLP von Firmenwagen 60 K auf 70 K (keine 80 K)

  • Muss das vor der Bestellung schon verabschiedet sein, oder reicht - wenn es durchgeht - eine Auslieferung in 2024?

    Die Frage habe ich mir auch gestellt. Andere förderungen müssen ja auch VOR der Bestellung beantragt werden. Es bleibt wohl nur abzuwarten. Mir würde es auch zu gute kommen, da mein BLP im laufe der letzten 420 Tage auf über 60K gestiegen ist.

    Bestelldatum 30.08.22 (Firmenleasing)

    ÜBERNOMMEN nach 794 Tagen am 01.11.24


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  • Muss das vor der Bestellung schon verabschiedet sein, oder reicht - wenn es durchgeht - eine Auslieferung in 2024?

    Haufe-online schreibt dass es nach Erstzulassung ab 31.12 greift.


    In der eigentlichen Drucksache findet sich überhaupt keine angegebene Einschränkung.


    Vielleicht ist das aber auch irgendwo im Beamtendeutsch versteckt, oder andersweitig implizit klar, dass so etwas immer nur Neuzulassungen betrifft.

  • Haufe-online schreibt dass es nach Erstzulassung ab 31.12 greift.


    In der eigentlichen Drucksache findet sich überhaupt keine angegebene Einschränkung.


    Vielleicht ist das aber auch irgendwo im Beamtendeutsch versteckt, oder andersweitig implizit klar, dass so etwas immer nur Neuzulassungen betrifft.

    Das wäre ja richtig gut - und bis 10.11. nicht mehr lange hin 💪

  • Ich lese es so, dass es nicht auf den Tag der EZ ankommt, sondern auf den Tag der Überlassung auf den AN, wobei beides i.d.R. nah beieinander liegt.

    80x. bestellt 12/2021. ULT 10/2022. Übernommen 06/2023.

    EcoSuite, AHK, Alarm, Pano, Klima Basic, Family Plus, Fahrassi Plus, Info Plus, Sitz Basic, Convenience Plus, DriveSport Plus. UVP 59740 Euro.

  • Ich lese es so, dass es nicht auf den Tag der EZ ankommt, sondern auf den Tag der Überlassung auf den AN, wobei beides i.d.R. nah beieinander liegt.

    Genau den Satz hatte ich auch im Visir, bin mir aber nicht sicher wie genau "Überlassung" im Beamtendeutsch definiert wird.


    Der AG überlässt mir das Auto ja nicht nur einmal, sondern dauerhaft. :/ Naja, mein Steuerberater wirds wissen und schon richtig machen. Brauch mir nicht jeden Schuh anziehen :P

    🐍 RS coupé - Mamba Green

    ☀️8kWp PV (25° Süd) + 8 kWp PV (0°) an Victron MP 5000 3 Phasen-System + Fronius Symo 12 kW
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  • Ich fahre seit 3 Jahren einen Dienstwagen und hatte die ersten 20 Jahre meines Autofahrerlebens keinen - ich kann also beide Seiten nachempfinden.

    Was du außer Acht lässt, ist, dass der AG den Dienstwagen nicht aus Nächstenliebe "schenkt", sondern einen Gegenleistung bekommt - in Form von z.B. Arbeit, die ein MA ohne Dienstwagen nicht leisten muss oder in Form von Gehaltsverzicht.

    Eine ähnliche Diskussion gab und gibt es immer wieder bei den PHEV - wenn ich aber weiter als zwei Jahre denke, werden durch diese Regelung mehr Dienstwagenfahrer auf PHEV oder BEV umsteigen, wovon der Gebrauchtwagenfahrer am Ende ja auch profitiert.

    Eine künstlich erschaffene Grenze von zunächst 40K, dann 60K, und nun 80K war und ist auch dafür da, dass die Oberklasse-Fahrzeuge nicht unter diese Regelung fallen. Beim Enyaq sind wir von der Oberklasse ein Stückchen entfernt, und trotzdem sprengt eine Wunschkonfiguration inzwischen die 60K Grenze, was wiederum dafür sorgt, dass nach dem Leasing ein Fahrzeug auf den Gebrauchtwagenmarkt kommt, das nicht nach Wunsch, sondern nach dem Motto "Hauptsache unter 60K" konfiguriert wird - das kann nicht Sinn der Sache sein und wird nun - Inflation sei Dank - angepasst.

    80x. bestellt 12/2021. ULT 10/2022. Übernommen 06/2023.

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  • Interessant ist aber auch die Tatsache, dass von der "0.5%-Regelung für Fahrzeuge über (dann) 80.000" kein Ton erwähnt wird.

    Ob dieser Teil still-schweigend entfällt?

    So nach dem Motto: "80k+ ist dann GF, Manager - die sollen 1% zahlen".

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  • Bevor jetzt jemand :S "frohlockend" :S über die 60 K konfiguriert und als Dienstwagen Bestellung abgibt, nochmal der wohl gemeinte Hinweis: Es ist ein Entwurf .

    Der Entwurf an sich hat um die 50 Punkte, die alle in einem Rutsch in dem Wachstumschancengesetz verankert werden sollen.


    Am 20.10. hat der Bundesrat in seiner monatlichen Sitzung u.a. darüber beraten und eine Stellungnahme dazu verfasst:


    Bundesrat bezieht Stellung zum Wachstumschancengesetz - Kleeberg
    Das Wachstumschancengesetz sollte planmäßig im Jahr 2023 verabschiedet werden. Durch die Stellungnahme des Bundesrates vom 20.10.2023 ist es fraglich, ob ein…
    www.kleeberg.de


    Auszug:

    "Die Erhöhung des Bruttolistenpreises für die Bemessung der privaten Nutzung von dienstlichen Elektrofahrzeugen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG-E von EUR 60.000,00 auf EUR 80.000,00 wurde gestrichen. Der Bundesrat erachtet die Fortsetzung der zum 01.09.2023 eingestellten Gewährung eines Umweltbonus für Unternehmer als zielführender. Einen entsprechenden Vorschlag enthält die Stellungnahme indes nicht."


    Ob die Streichung in den Entwurf aufgenommen wird oder nicht, ist Stand heute nicht belegbar. Im Haushalt des Finanzministerium für 2024 ist kein Fördergeld für Dienstwagen vorgesehen. 🙄


    Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung, dann an die Ausschüsse, dann wieder in den Bundestag und am 17.11. soll die 2. und 3. Lesung stattfinden.

    Danach geht es weiter an den Bundesrat, der am 15.12. darüber abstimmt.


    Bremen hat schon angedeutet, dass es nicht zustimmen will - da geht es um Kosten, die an den Ländern hängen bleiben usw.


    Ob es also zu der Erhöhung auf die 80 K kommt ist bitte mit Vorsicht zu behandeln und im Prinzip erst ab 17.11. belastbarer und auch dann erst nach der Zustimmung im Bundesrat am 15.12. durch. Stimmt der Bundesrat der Gesetzesvorlage nicht zu, gibt es einen Vermittlungsausschuss, der aber erst im Januar 2024 stattfinden kann.


    Das Gesetz muss noch zur Unterschrift zum Lindner (Finanzminister) und Scholz (Bundeskanzler) und als letzte Instanz zum Steinmeier (Bundespräsident)

    Offiziell zum Gesetz wird es durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.


    Also bitte die mögliche Erhöhung auf 80 K nicht als gegeben sehen. 😏

    Auf die Gewissheit müssen wir leider noch einige Wochen warten. 🤷‍♀️

  • Warum sollte er entfallen? Es wird nur der eine Satz mit der Grenze im Gesetz geändert.

    Weißt du das, oder nimmst du das an?

    Da diesbezüglich nichts erwähnt wird, wäre es im Sinne "rot-grüner" Logik nicht ausgeschlossen dass der Tenor ist:
    Wir erhöhen das Limit auf 80k, und jene (frei erfunden) 10% die dann noch darüber liegen, die sollen bitte als Kompensation 1% statt 0.5 zahlen,
    da greifen wir dann "sozial-gerecht" bei den Top-10-Percentern ab.

    Aber wie Deichguckerin sagt: Es ist ein Entwurf, braucht man sich jetzt nicht weiter den Kopf zu zerbrechen, es kommt wie es kommt - ändern können wir daran dann eh nix und den

    Enyaq würde das b.a.w eh nicht betreffen.

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