Neu: KfW Förderung Lade / Wallbox / Photovoltaik/ Speicher-Infrastruktur ab 26.09.23
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Hmm.
Wie schaut’s denn dan mit den WBs aus.
Ich hab ja schon eine. Würde jetzt aber eine neue anschaffen die auch PV Überschuss unterstützt.
Streng genommen hab ich ja jetzt schon eine WB. Geht das denn nur bei Vorhaben wo wirklich rein gar nichts vorhanden ist?
Dann bau ich meine WB morgen ab. 😬
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Ich habe nirgendwo gefunden, dass dies ein Hinderungsgrund sei. Bisher gehe ich davon aus, dass man schon alles haben darf. Nur das was man gefördert haben möchte darf nicht nicht gekauft oder bestellt sein. Es muss nach Antrag ein Neukauf erfolgen (also auch keine gebrauchte WB).
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Genau so gehts mir auch.
Zur Zeit sieht es so aus, dass man nur nachweisen muss, dass man eine neue WB gekauft und vom Fachbetrieb installieren hat lassen.
Kann sein, dass man Ende September beim BAFA ausfüllen muss, dass noch keine WB vorhanden ist.
Das wäre unschön. Dann müsste man die vorhandene WB tatsächlich abbauen.
Ich hoffe, dass das nicht nötig sein wird.
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Ok. Also noch etwas unklar.
Ich hoffe auch das hier lediglich die Neuanschaffung gemeint ist. Nicht ob schon etwas bereits vorhanden ist. Welche ja eh ersetzt werden muss weil die nicht wirklich mit einer pv harmoniert.
Ich denke da schreib ich noch mal ne Mail.
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Ich zitiere mich mal selbst. nachfolgend die Antwort der KfW:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" (442).
Nein, ein Firmen- bzw. Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht. Auch dann nicht, wenn Sie ihn privat nutzen und laden. Das liegt daran, dass er weder auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist, sondern auf Ihren Arbeitgeber.
Freundliche GrüßeKfW Bankengruppe
Infocenter
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Das würde aber auch bedeutet, dass mein Firmenwagen, der auf mich als Inhaber zugelassen ist, dann wider Erwarten doch förderfähig sein sollte …
Is jetzt für mich nicht absolut akut, aber gut zu wissen wär’s halt doch, ob ich mir die Richtlinien mal genauer zu Gemüte führen sollte.
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Das würde aber auch bedeutet, dass mein Firmenwagen, der auf mich als Inhaber zugelassen ist, dann wider Erwarten doch förderfähig sein sollte …
Is jetzt für mich nicht absolut akut, aber gut zu wissen wär’s halt doch, ob ich mir die Richtlinien mal genauer zu Gemüte führen sollte.
So wie ich es verstehe geht es denen nur um den Halter. Egal was das für ein Leasing am Ende ist.
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Das klärt sich hoffentlich alles am 26.09., wenn das Portal freigeschaltet wird.
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Also eine vorhandene WB sollte kein Problem sein. Solange
man eine neue kauft, die zuammen mit der PV und dem Speicher kommt.
Wir haben ja zwei WB zuhause, eine für jeden Wagen.
Warum nicht bei anderen auch?
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Wie war das wo es einen Zuschuß zum Kauf/Installation einer Wallbox gab. Wer das in Anspruch genommen hat und nun die neue Förderung, kann unangenehm auffallen. Stichwort Datenabgleich innerhalb der KFW.
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