Die FAQ sagen leider was anderes. Eine Wallbox muss "erstmalig" und fabrikneu installiert werden.
Noch habe ich bis zum 26.09. etwas Resthoffnung, mal sehen, ob sich noch mal was ändert.
Wenn "erstmalig" bleibt wird es schwierig.....
Wenn jemand eine bereits KfW-geförderte Wallbox in Betrieb hat und dies seit mindestens 1 Jahr der Fall ist, was m.E. auf alle geförderten WBs zutreffen sollte, gibt es zumindest keine Rückforderung der Förderungssumme durch die KfW.