Hallo zusammen,
was ist ausschlaggebend für den Beginn der Garantie: die Erstzulassung oder das Auslieferungsdatum?
Ich habe das Auto das erste mal am 13.09. gesehen und bin davon ausgegangen, dass auch dann die Garantie beginnt. Davor stand er beim Händler auf dem Hof, da ich meinen alten noch verkaufen musste.
Auslieferung an den Händler: 20.06.21
Erzulassung: 13.09.21
Meine Werkstatt will mir jetzt erzählen, dass die Garantie schon abgelaufen sei, da der Wagen ja am 20.06. an den Händler ausgeliefert wurde und da das Systrem aktiviert wurde.
Ich war im Glauben (und das ist für mich auch logisch so), dass die Erzulassung ausschlaggebend ist und da die Garantie beginnt.
Weiß darüber hier jemand was? Ich bin auch bestimmt nicht der einzige mit dem "Problem".
( Hinweis: Es gibt dazu berets eine kleine Diskussion, die aber schon über 2 Jahre alt ist: Garantiebeginn )