Traffication Infotainment-App

  • Ich denke, dass es technisch ein Leichtes ist, Radarwarnung mit GPS -Daten auf Schweizer Boden nicht zu verbreiten. Wenn ich das den Schweizer Gesetzeshütern klar und offen kommuniziere und auch dafür sorge, dass das so ist, dann sollte der Betrieb der App kein Problem sein. Wäre es anders, wäre bestimmt schon der erste Klage unterwegs.

  • Und trotzdem fragt mich die Traffication App jedes mal beim Einfahren in die Schweiz, ob ich die Funktion des Radarwarners einschalten will 🤦🏻‍♂️

    Aber vielleicht wurde das ja zwischenzeitlich mal per Update abgeschaltet. Werde es aber demnächst mal wieder testen.

  • Bischen merkwürdig ist diese App und das Verhalten von VW/Skoda an dieser stelle schon.

    Überall im Auto verhält sich das Auto „übervorbildlich“ an die Gesetze, sei‘s Datenschutz-Knopf oder das Gebimmel beim Schnellerfahren oder was das Abschalten von Funktionen oder auch nur Fahrmodi angeht.


    Aber nen defacto Radarwarner, der auch in D verboten ist, der wird direkt vorinstalliert und man redet sich mit nem Button raus. Wie auf manchen Webseiten „geht nur weiter wenn sie 18 sind, ja/nein?“

  • Bischen merkwürdig ist diese App und das Verhalten von VW/Skoda an dieser stelle schon.

    Überall im Auto verhält sich das Auto „übervorbildlich“ an die Gesetze, sei‘s Datenschutz-Knopf oder das Gebimmel beim Schnellerfahren oder was das Abschalten von Funktionen oder auch nur Fahrmodi angeht.


    Aber nen defacto Radarwarner, der auch in D verboten ist, der wird direkt vorinstalliert und man redet sich mit nem Button raus. Wie auf manchen Webseiten „geht nur weiter wenn sie 18 sind, ja/nein?“

    Bist Du Dir sicher, dass das was im Skoda verbaut ist, wirklich in D verboten ist und nicht eine Grauzone ist?


    In D verboten sind aktive Radarwarngeräte, die Radarstrahlen von Radargeräten aktiv detektieren und dann warnen. Solche Geräte befinden sich meistens innen an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett. Und dabei ist es so, dass der Erwerb und Besitz solcher Geräte nicht verboten ist, sondern nur die Verwendung.


    Übertragen auf das was im Skoda verbaut ist, wäre das Vorhandensein der App erlaubt, aber deren Verwendung bzw. aktive Aktivierung durch einen Button, verboten.


    Wobei ich mir nicht sicher wäre, ob GPS bzw. Kartenbasierte Apps, die eigentlich vor „Gefahrenstellen“ warnen, wirklich unter das Verbot in D fallen.


    Und ich kann mir nicht vorstellen, dass in D bei einer Verkehrskontrolle ein Polizist in den Tiefen des Infotainments kontrolliert, ob der Schieberegler eingeschaltet.


    Bei Mercedes sieht es übrigens nicht anders aus. Auch da ist so eine App, serienmäßig ab Werk, mit an Bord. Nicht nur Skoda macht sowas.


    Ich denke, es ist eine Grauzone, sonst würden Firmen wie Skoda und Mercedes sowas nicht anbieten.

    Enyaq 85, Modelljahr 25, Race-Blue, Lounge, Maxx, AHK, Software 5.2


    (Bestellt 07.07.2023) (Produktion KW 33 2024) (Ankunft Händler KW35 2024) (Übergabe am 11.09.24)

  • Hab auf die Schnelle nur das hier gefunden:

    Zitat

    Dabei wird sich auf die gesetzliche Grundlage von § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) berufen. Dort heißt es:

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“



    Letztendlich ist das schwammig genug formuliert, dass da auch die Blitzer-Apps auf dem Handy drunter fallen. Und es gab auch schon Urteile, bei dem der Beifahrer so eine App genutzt hat und auf den Deckel gab es trotzdem.

    Fun fact: Nimmt man eine Karte aus Papier, auf der die gleichen Stellen angemarkt sind, ist man fein raus, weil es kein technisches Gerät ist.


    Das Verbot betrifft auch die ganzen Navis, die man sich ins Auto hängt und die so eine Funktion haben. Die darf man nichtmal "betriebsbereit" mitführen. Und jetzt kann man sich herrlich vor Gericht streiten, was betriebsbereit ist. Und eine Funktion on-the-fly mit einem Klick aktivieren zu können ist für mich genauso betriebsbereit wie ein deaktiviertes ACC/Travel Assist, das ich mit einem Hebel aktiviere.

    Und ich meine, da auch schon Urteile gelesen zu haben, das das vor Gericht auch nicht zählt, dass die Funktion einfach deaktiviert wurde.


    Man mus halt das Pech haben, an einen schlecht gelaunten Polizisten in der Kontrolle zu geraten, der sich das zu genau ansieht.

    Der letzte Satz im Zitat ist vermutlich der Grund, warum die Hersteller sich da durchschummeln können.

  • Und die Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen im Radio sind auch in Ordnung, weil diese je gesprochen und nicht angezeigt werden.

  • In D verboten sind aktive Radarwarngeräte, die Radarstrahlen von Radargeräten aktiv detektieren und dann warnen. Solche Geräte befinden sich meistens innen an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett. Und dabei ist es so, dass der Erwerb und Besitz solcher Geräte nicht verboten ist, sondern nur die Verwendung.

    Das wurde mittlerweile explizit auf Navis mit Warnfunktion erweitert. Kasi-Hasi hat ja den entsprechenden Abschnitt schon zitiert.

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