Eventuell reicht in D der Hinweis an den Nutzer, dass man es nicht nutzen darf, aus um aus der Nummer raus zu sein.
Ist ja ähnlich zu Anbauteilen, wo z.B. in der eBay-Beschreibung reicht, dass man im.Raum der StVO das Teil nicht am Auto haben darf.
Kenne mich da im Schweizer Recht aber nicht aus.