das wäre ja super, wenn die Volkswagen Leasing immer den ursprünglichen BLP bei Bestellung bestätigt, da unsere Firma Volkswagen Leasing nutzt und ich bei 0,25% bleiben würde.
Würde mich aber eher wundern, da es ja den steuerrechtlichen Anforderungen widerspricht.
Es ist ziemlich egal, was VW da bestätigt. Nirgendwo im Gesetz steht, dass der Hersteller den Listenpreis bestätigen muss. Das ist nur ein Service, um das Verfahren zu vereinfachen.
In den meisten Fällen wird das auch niemand anfechten. 1.000€ mehr oder weniger BLP interessieren normalerweise keinen Betriebsprüfer.
Aber gerade im Zusammenhang mit der 60.000€-Grenze könnte ein Betriebsprüfer doch mal auf die Idee kommen und einen bestätigten BLP von z.B. 59.800€ hinterfragen.
Dann hilft auch keine Bestätigung von VW, wenn die Preisliste zum Zeitpunkt der Zulassung was Anderes sagt.