Ja, Firmenwagen. Wieso Ausscheidungskriterium?
Häufig zahlt der Arbeitgeber einfach pauschal "den ganzen Sprit", private Nutzung egal.
Erlaubt der AG eine private Nutzung, muss eigentlich der Arbeitnehmer für die Gesamten Spritkosten aufkommen und kann nur die dienstlichen Kilometer "einreichen",
und die privaten beim Geldwerten-Vorteil zum Abzug bringen. (Was dann nat. Fahrtenbuchpflege vorraussetzt)
Wenn man die einfache Version gewohnt ist möchte man idealerweise nicht zurück zum Regelfall.
Und wenn der Dienstwagen ein E-Auto ist, man aber keine Möglichkeit hat in der Firma zu laden, deutet es darauf hin, dass der AG nicht einfach pauschal die Spritkosten übernimmt.
Zumindest beim heimischen Laden wäre es dann mangels Kassenzettel etwas schwierig mit der Nachweisführung.