In der Anleitung von Westfalia stehen diese Werte beschrieben, reicht es dann nicht aus ein §21 Gutachten zu erstellen beim TÜV /Dekra und dieses Eintragen zu lassen?
AHK für Skoda Enyaq iV50 und VW ID.4 Pure - Ideensammel-Thema zur Entwicklung einer echten AHK
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Nein. Ausschlaggebend sind die Angaben des Fahrzeugherstellers. Das Paragraf 21-Gutachten würde z.B. der TÜV Rheinland erstellen, wenn:
- Anhänge- und Stützlast-Freigabe seitens Skoda besteht,
- Datenblatt für eine bereits durchgeführte Einzel-Prüfung vorliegt (z.B. bei einer anderen Prüforganisation),
- Mehr Daten vorliegen, die der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens nicht im Wege stünden.
Diese Daten könnte ein dynamischer Belastungstest bringen. Aber es wäre auch ein Analogieschluss möglich. Dafür bräuchte man die FIN eines ID.4 Pure (der auch eine Herstellerseitige AHK-Freigabe hat und auch 52 kWh Akku und kleiner Motor). Beide Fahrzeuge sind sehr ähnlich. Und auch die FIN eines iV60, der hat ja eine Freigabe.
Mit diesen FIN‘s kann dann die Prüfstelle die Typengenehmigungen der Fahrzeuge einsehen und dann vergleichen. Das ist nicht günstig, da das ein paar Stunden Arbeit für den Prüfer ist, aber günstiger, als der dynamische Belastungstest.
Leider habe ich keine entsprechende FINs.
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Ich hätte auch Interesse......
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Ab jetzt führe ich eine Interessenten-Liste zur Anhängerkupplung am iV50:
1 - Misterdublex ,
2 - hoppla,
3 - physiker123 ,
4 - Enyakobus
5 - Mc-Rust
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Hallo Zusammen, ich habe auch Interesse an einer zugelassenen Anhängerkupplung für den Enyaq iv50. Zur Not würde Stützlast 75 kg für einen Fahrradträger reichen, aber besser wäre Anhängelast.
Ich möchte gerne auf die Interessentenliste.
Bei einem EBay- Anbieter, der die Westfalia Kupplung auch für den IV 50 anbietet , habe ich z. Zt. eine Anfrage laufen. Bin mal gespannt und werde mich melden, wenn ich eine Antwort habe.
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Ab jetzt führe ich eine Interessenten-Liste zur Anhängerkupplung am iV50:
1 - Misterdublex ,
2 - hoppla,
3 - physiker123 ,
4 - Enyakobus
5 - Mc-Rust
6 - Felli
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Ich wäre gerne auch auf der Liste.
-IV-Atari-50
Vor paar Tagen gibt es auch ähnliche Nachfragen aus einer anderer Ecke:
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Gibt Vor- und Nachteile, die mit Erfahrungswerten bereits dokumentiert sind.
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Ab jetzt führe ich eine Interessenten-Liste zur Anhängerkupplung am iV50:
1 - Misterdublex ,
2 - hoppla,
3 - physiker123 ,
4 - Enyakobus
5 - Mc-Rust
6 - Felli
7 - IV-Atari-50
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Servus Misterdublex!
Schön zu sehen, dass du noch nicht die Geduld verloren hast und weiterhin an dem Thema dran bist.
Danke dafür!
Mich kannst du auch in deine Interessenten-Liste aufnehmen.
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Ab jetzt führe ich eine Interessenten-Liste zur Anhängerkupplung am iV50:
1 - Misterdublex ,
2 - hoppla,
3 - physiker123 ,
4 - Enyakobus
5 - Mc-Rust
6 - Felli
7 - IV-Atari-50
8 - Brisko_S
Heute habe ich eine Rückmeldung der Westfalia Automotiv erhalten, sie haben leider keine Kapazitäten sich in die Thematik Einzelabnahme mit dynamischen Belastungstest bei Fahrzeugen ohne Anhänge- und Stützlastfreigabe einzuarbeiten. Es gäbe am Markt aber Wettbewerber, die in dieser Thematik mehr Erfahrung haben.Konkret bittet mich die Westfalia Automotiv, dass ich mich an deren Wettbewerber MisterDotCom wenden soll, da dieser bereits umfangreiche Erfahrung im Hinblick auf einen entsprechenden nachträglich zugelassenen Anhängerbetrieb an Elektrofahrzeugen habe.
In der Tat hat MisterDotCom bereits Anhängerkupplungen für:
VW e-Up, Skoda Citigo e, Seat Mii electric, Smart Ed 451, VW ID.3, Cupra Born, Tesla Model 3 und Renault ZOE entwickelt.
Ich habe mich diesbezüglich nun erneut an MisterDotCom gewandt. Zumindest dahingend, ob diese den Kontakt zum TÜV Süd vermitteln und auch zur CFM Schiller GmbH (bzgl. des dynamischen Belastungstests). Zuvor teilte mir MisterDotCom mit, dass Projekt nicht zeitnah annehmen zu können, da sie ausgelastet seien.
Versuche meinerseits über die Dekra und GTÜ ein Gutachten nach § 13 FzTV i.V.m. § 22a StVZO für die Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall (bei Vorliegen eines dynamischen Belastungstests) durchzuführen, verliefen leider ins Leere, da die jeweiligen Sachverständigen dieses Instrument (Gutachten nach § 13 FzTV i.V.m. § 22a StVZO für die Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall) nicht umsetzen können/wollen. Dies scheint in der Tat nicht von der Sachverständigenorganisation an sich ab zu hängen, sondern vielmehr von einem entsprechend (zufällig anzutreffenden) Sachverständigen, der sich mit der Materie auskennt.
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