Alles anzeigenHabe ich schon hinter mir. Die haben keine Typenzulassung. Können nur am iV50 angebracht und betrieben werden, wenn bei dem jeweiligen iV50 in den Fahrzeugpapieren Anhängelast und Stützlast eingetragen sind.
Sprich: Geht nicht.
Auch für die Brink müsste erst die Typenzulassung her.
Das Problem ist, dass das der Werbung in den Fällen nicht eindeutig zu entnehmen ist. Deswegen fallen halt immer ein paar Leute drauf rein und deshalb hatte ich den vorherigen Beitrag geschrieben.