Ich meine, das gilt in BaWü ähnlich. Es reicht, wenn z.B. ein Waldweg durch seine Beschaffenheit als Wirtschaftsweg erkennbar ist.
Macht auch Sinn. Die Eulenschilder, die hier im Osten als Naturschutzgebiet genutzt werden, werden laut des Polizisten leider oft abmontiert und geklaut. Er sagte, auch ohne dieses Schild darf man nicht fahren, wenn der Weg so beschaffen ist, dass er eigentlich nicht für den normalen Straßenverkehr gilt. Da es Landesrecht ist, sind die Schilder und regeln von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Man muss sich also informieren.
Aber zurück zum Thema. Als Jugendliche mit 18 gerade Führerschein war eines der Themen, wo sind überall Einmündungen ohne Schild, so dass man danach 50 oder 100 fahren darf. Wir haben uns da quasi einen Sport draus gemacht, wie wir die Polizei „austricksen” können. So gesehen ist die Gesetzgebung schon verständlich. Ich vermute irgendwann wurde es mal geändert, so dass ein vergessenes Schild (oder geklautes) an einer Einmündung nicht automatisch die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt.
Finde ich letztlich ok. Ansonsten ist eine gute und richtige Beschilderung natürlich immer besser.