Aber woher soll dann derjenige, der an der Kreuzung auf die 70er-Strecke einbiegt wissen, dass dort 70 ist?
In der Regel bekam er auch eine 70 angezeigt, als er auf die Kreuzung zufuhr. 🧐
Aber woher soll dann derjenige, der an der Kreuzung auf die 70er-Strecke einbiegt wissen, dass dort 70 ist?
In der Regel bekam er auch eine 70 angezeigt, als er auf die Kreuzung zufuhr. 🧐
Aber woher soll dann derjenige, der an der Kreuzung auf die 70er-Strecke einbiegt wissen, dass dort 70 ist?
Mein befreundeter Anwalt mit Spzialgebiet Verkehrsrecht sagte ganz klar, dass an einer Einmündung, nach der keine neue
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt ist, die vorherige Begrenzung aufgehoben wird.
ein Ortskundiger weiß das und kann sich dran halten. Ein Unkundiger nicht und hat dann gut Karten bei einem Einspruch oder vor Gericht.
Aber ich verstehe Deinen befreundeten Anwalt nicht. Ich hatte bis vor einigen Jahren die gleich Meinung. Ich musste mich aber von der STVO, dem ADAC und vielen anderen Seiten belehren lassen. Ein Kollege hatte mir damals den Tipp gegeben, dass diese Meinung falsch ist und nach tieferem Einlesen musste ich sagen: ja es stimmt, die Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht durch eine Einmündung aufgehoben.
Aber ich verstehe Deinen befreundeten Anwalt nicht. Ich hatte bis vor einigen Jahren die gleich Meinung. Ich musste mich aber von der STVO, dem ADAC und vielen anderen Seiten belehren lassen. Ein Kollege hatte mir damals den Tipp gegeben, dass diese Meinung falsch ist und nach tieferem Einlesen musste ich sagen: ja es stimmt, die Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht durch eine Einmündung aufgehoben.
Hast du da evtl. eine Quelle? Einen Link beim ADAC?
Ich würd mich ja belehren lassen...
Das war in der DDR so, da wurde eine Beschränkung der Geschwindigkeit durch ein Schild oder eine Kreuzung/ Einmündung aufgehoben. Fand ich deutlich besser und auch logischer.
Hast du da evtl. eine Quelle? Einen Link beim ADAC?
Ich würd mich ja belehren lassen...
Das war in der DDR so, da wurde eine Beschränkung der Geschwindigkeit durch ein Schild oder eine Kreuzung/ Einmündung aufgehoben. Fand ich deutlich besser und auch logischer.
Mein Fahrlehrer in den 80ern hat mir das im Westen auch so beigebracht. Fand ich auch besser. Ist leider trotzdem falsch.
Danke. Das finde ich aber sehr schwammig.....
Ab wann gelte ich als Ortskundiger? Schon dann wenn ich im
selben Ort wohne? Oder wenn meine Mutter in der Nähe lebt und ich sie besuche?
Ich denke allein aus der Formulierung kann ich "meinem" Anwalt folgen das er sagt
es ist aufgehoben....
Auch bei Autobahnen, ab wann gilt dort jemand als Kenner der erlaubten Geschwindigkeiten?
Kennt jemand von euch alle erlaubten Geschwindigkeiten auf den Autobahnen drumherum?
Da stimmt ich der Forderung des ADAC zu, das eine eindeutige Beschilderung erforderlich ist
Ich hatte vorhin gelesen, das das wohl nicht stimmt mit der Anordnung der Schilder. War aber irgendein Forum.
Ich bin mir mit der Anordnung der Schilder (angeblich: Gefahren über Geschwindigkeitsschild) auch nicht ganz sicher und habe mir mal den "Spaß" gemacht, in die"allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO" zu schauen.
Da findet man diverse Vorschriften für Verkehrschilder.
2 Verkehrsschilder, die direkt untereinander an einem Pfosten montiert sind, müssen normalerweise einen Bezug zueinander haben.
Dass es eine andere Auswirkung hat, wenn oben ein Geschwindigkeitsschild und unten das Gefahrenschild montiert ist oder umgekehrt, habe ich nicht erkennen können.
Wäre m.E. auch vom Fahrer etwas viel verlangt, wenn das eine rechtliche Bedeutung haben sollte. Die STVO selbst sagt dazu m.E. nichts aus. Ob eine entsprechende Frage im amtl. Führerschein-Fragenkatalog ist, weiß ich nicht.
Von daher gehe ich davon aus, dass die falsche Interpretation solcher Schilderkombinationen ein Standardfehler der Verkehrszeichenerkennung ist, egal ob das geschwindigkeitsschild oben oder unten ist.
Zu here:
Welche SW bzw. App muss man installieren, um nähere Daten der Straßenverläufe und Beschilderungen zuerhalten?
Klar ist eindeutig besser. Wenn ein Polizist dich rauswinkt, hast du erstmal schlechte Karten. Vor Gericht wird dann geprüft, ob du in der Gegend Deiner Mutter wirklich so ortsunkundig bist, wie Du gerade vorgibst. Ich glaube da brauchst Du sehr viel Glück, wenn der/die RichterIn Deiner Argumentation folgt, wenn Du im Ort Deiner Mutter rumfährst.
Aber klar, es ist schwammig. Ich finde Deine befreundeten Anwalt (man könnte sagen) geschäftstüchtig, ohne ihm etwas Böses unterstellen zu wollen. Im Grunde rät er die Regeln bei Zweifeln im eigenen Sinne so auszulegen, dass man eher zu schnell unterwegs ist und nicht zu langsam.
Ich habe letzte Woche noch mit einem Polizisten gesprochen. Hier im Spreewald war mir nicht ganz klar, wo man fahren darf und wo nicht. Der meinte, wenn sie sich unsicher sind, dann fahren sie nicht. Es muss nicht unbedingt ein Durchfahrt-Verboten-Schild stehen. Ggf. verletzen sie Naturschutz, Wasserschutz und Hochwasserschutz-Gesetze und die sind teilweise ganz unscheinbar beschildert.
Es muss nicht unbedingt ein Durchfahrt-Verboten-Schild stehen. Ggf. verletzen sie Naturschutz, Wasserschutz und Hochwasserschutz-Gesetze und die sind teilweise ganz unscheinbar beschildert.
Ich meine, das gilt in BaWü ähnlich. Es reicht, wenn z.B. ein Waldweg durch seine Beschaffenheit als Wirtschaftsweg erkennbar ist.
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