Ich hab nur eine "Balkon-Anlage". Vorteil: jede erzeugte kWh entspricht 1:1 dem Strom-EK. Keine Steuer, keine Einspeisevergütung. Wird natürlich nicht ausreichen, meinen Enyaq übers Jahr zu bringen, aber ca. 500 kWh sind drin. In meinem Altbau müsste ich bei großer PV echt die ganze Elektrik erneuern. So geht es über Bestandsschutz.
Tatsächliche Kosten bei Strom aus PV
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Genau, mit der Abschreibung und den Sonderabschreibungen in den ersten 5 Jahren macht man ja richtig Verlust und holt sich was von der Einkommensteuer zurück....man wäre also blöd, kein EüR zu machen. Wenn man dann im sechsten Jahr in die Kleinunternehmerregelung (umsatzsteuerlich) geht und die Sonderabschreibungen verbraten hat, könnte es interessant werden.
LG,
Thomas
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Dann sollte man der Fairness halber die PV Anlagen ganz aus der Steuer nehmen und sie behandeln wie jedes 08/15 Elektrogerät im Haushalt.
Die Zeiten in denen man mit den Anlagen nennenswert verdient hat sind doch eh vorbei.
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Na das sind mir die richtigen Experten.
Nachmittags bei der Steuererklärung:
Mimimi, Finanzamt, ich hab sooo viele Ausgaben mit der Anlage. Ich mach nur Miese und kann dadurch leider nicht so viele Steuern zahlen...
Abends mit Freunden beim Bier:
Auf die Frage, ob sich so eine Anlage denn rechne: Na klar, beste Investition ever. Ich mach soundsoviel Gewinn damit. Kann ich nur empfehlen.
Wenn ich nicht selber ne Anlage betreiben würde und bescheid wüsste, müsste man sich von dem Gelaber vieler Leute einen Bären aufbinden lassen. Als Wissender sind manche Aussagen einfach unerträglich. Da wird krampfhaft jeder noch so kleine Gewinn weggerechnet und am besten noch als Verlust dargestellt. Die Auswirkungen auf den Betrag im Steuerbescheid sind minimal. Aber gut, wer sich damit besser fühlt, soll das machen. Mir ist so ein Gebahren aber zuwider.
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Das sind gute Nachrichten aus BW, die haben ja 2020 versucht das Recht für alle zu ändern, sind aber an der GroKo gescheitert, jetzt machen sie es allein. Harmonisch ist das aber auch noch nicht, das Finanzministerium BW rechnet für den PV Besitzer so nachteilig, dass man kaum die "Liebhaberei" und damit Steuerfreiheit attestiert bekommt, da ist Bayern weiter.
Es ist legal , legitim und gut für die Umwelt die persönliche Wirtschaftlichkeit und die steuerliche Wirtschaftlichkeit getrennt zu berechnen und zu anderen Ergebnissen zu kommen. Beides bestimmt sich nach unterschiedlichen Regeln. Mir ist es finanziell egal, ob ich 100 Euro versteuern muss, es ist mir vom Aufwand her aber nicht egal. Ich komme meinem Ziel jedenfalls näher, Kleinunternehmer und keine Einkommensteuer und am liebsten Nulleinspeisung oder Vergütungsverzicht.
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