Den Komponentenschutz dürfen die Werkstätten natürlich entfernen. Das Thema hatte ich schon beim A6 durch. Dort war das sogar noch eine Stufe aufwändiger weil ich der Werkstatt die genauen Schritte mit auf den Weg geben musste. Den Komponentenschutz lösen ist auch lediglich eine Diebstahlsicherung und keine Sicherung um das Verändern der Hardware in einem Fahrzeug zu verhindern. Da spricht nichts gegen eine Freischaltung solange die Unit rechtmäßig erworben wurde. Z.b. aus einem Unfaller oder ähnlichem.
ganz so einfach ist es nicht mehr; mitlerweile hat der VAG Konzern relativ viel dicht gemacht was WFS und Kompo angeht; teils musst du für Kompo eine DISS Anfrage machen und erst nach Freigabe kann man es freischalten
aktuelles beispiel von einem R8 - Head Unit wegen defekt getasucht - org Index B - neu index F - Keine Freigabe Kompo; tester blockt ab- - Neuteil bestellen war die offizielle Aussage ^