In meinem Kaufvertrag steht:
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstö rungen, die den Verkäufer ohne eigenes Ver schulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Ab schnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Damit wäre solange keine andere Möglichkeit der Lieferung von Kabelbäumen gefunden ist nicht mal die Möglichkeit gegeben Skoda auf Schadensersatz zu verklagen, soweit man das möchte.
Ist ja schön und gut. Aber die höhere Gewalt ist bereits eingetreten. Die Betriebsstörung auch. Trotzdem wird eine Lieferzeit von 12 Monaten angegeben. Wie kann man sich denn bitte auf "unvorhersebare Betriebsstörungen" berufen wenn die zum Zeitpunkt der Angabe der Lieferzeit schon längst bekannt waren?