Alles anzeigenDas glaube ich eher weniger.
Generell sind ja technische Änderungen nicht ausgenommen - Solange man sowas nicht extra im Vertrag ausschließt und wer macht das schon.
Das es für unterschiedliche Modelle/Ausstattungen Pakete mit unterschiedlichen Ausstattungen gibt - Dagegen kann man auch nicht klagen.
... und die Frage ist was Du mit der Klage erreichen willst, die Rückgabe vom Auto? Vermutlich wird es viele Händler geben die einigermaßen "normal" ausgestattete Enyaq gern stornieren und nicht ausliefern.
Preisnachlass? Die Summe dürfte so gering sein das sich kaum ein Anwalt darauf einlassen dürfte.
Sinn und Unsinn von Klagen mit derart geringem Streitwert sind das eine. Wer auf sein Recht bestehen möchte, dürfte aber durchaus Chancen haben. Der Hersteller darf nicht auf der einen Seite etwas bei denen streichen, die es bestellt und bezahlt haben, und auf der anderen Seite eben diese Teile bei anderen, die später bestellt haben, einbauen. Das wäre ja völlig beliebig. Der Hersteller müsste belegen, dass es für ihn wirtschaftlich nicht vertretbar ist zu liefern. Wie soll er das, wenn er anderswo liefern kann.
Ich gehe stark von einem Irrtum im Konfigurator aus.
Ich habe das Paket nur deshalb nicht gewählt, da dieses Feature fehlt. Im Auftrag ist notiert, dass dies, sobald es denn wieder verfügbar sein sollte, nachgebucht werden soll. Ich gehe für mich aber nicht mehr davon aus.