Ich gehe davon aus, dass Eure bestellten 60er, die dann erst nach der Deadline zugelassen werden sollen, als "Lagerfahrzeuge" mit entsprechender Ausnahmegenehmigung ausgestattet sein werden.
Somit müsstet Ihr Euch dahingehend keine Gedanken machen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein Lagerfahrzeug ist ein durch den Händler bestelltes Fahrzeuge ohne zugewiesenen Kunden. Das ist aber bei einer Kundenbestellung nicht gegeben, da der Kunde beim Fahrzeug hinterlegt ist. Es kann daher, aus meiner Sicht, kein Lagerfahrzeug sein.