Interessant, in meinem Kaufvertrag steht:
Liefertermin: Anfang September
Vetragsbedingungen:
3. Liefertermin
3.1. Die Auslieferung des Fahrzeuges wird voraussichtlich zum im Kaufvertrag festgelegten Liefertermin erfolgen.
Der Verkäufer kann den vorgenannten Liefertermin bei Kraftfahrzeugen in serienmäßiger Ausführung um 2
Wochen, bei Kraftfahrzeugen mit Mehrausstattung (siehe Punkt 3 des Kaufvertrages .Kaufobjekt") um 8 Wochen
überschreiten. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
Meine Erfahrung mit dem Händler ist, dass er im Vertrag zum geschätzten Liefertermin 4 Wochen addiert, um so auf der sicheren Seite zu sein. Also hat er zum Vertragszeitpunkt mit einer Lieferung Anfang August gerechnet und schreibt Anfang September rein.