Gerade mit der BAFA telefoniert:
Wenn der 2023 Topf leer ist, dann darf für ein in 2023 angemeldetes Auto natürlich auch erst in 2024 der Antrag gestellt werden.
Sobald die Fördermittel für 2023 ausgeschöpft sind, kann kein Antrag mehr gestellt werden, sondern erst mit Beginn des Haushaltsjahres 2024. Das muss nicht der 01.01.2024 sein, sondern kann ggf. auch erst der xx.05.2024 sein.
Das wäre natürlich konsumentenfreundlich und mal eine sinnige Regelung!
Danke fürs nachfragen!