Mal eine doofe Frage: Winterreifen und Auslieferung bei Leasingfahrzeugen kenne ich bisher so, dass entweder gefragt wurde ob Interesse an passenden Reifen (meist natürlich gleich mit Alu-Felgen) besteht, oder aber eben der Wechsel gleich von vorherein mit in Betracht gezogen wurde.
Hier, im Fall des 50er-Angebots-Leasing kam nichts. Und ist es nicht so, dass auch eine Winterreifen-Pflicht in D besteht. sie ist zwar situativ - aber sie besteht. Wenn der bestellte Neuwagen, dann endlich zur Abholung bereitsteht - es aber +1°C hat und der Boden feucht ist (was im Okt./Nov. nicht unüblich ist) - aber Sommerreifen aufgezogen sind .... wer ist dann ist der Haftung? Der Besteller - weil, wer bestellt, zahlt - oder der Händler bzw. Hersteller?
Mir wurden Winterreifen angeboten und wenn ich das Angebot ablehne muss ich dafür unterschreiben, dass sie nicht dafür haften.