Bei Brinker? Meiner wird wohl nicht dabei gewesen sein.
Ja genau. Graphite-Grau war keiner dabei wenn ich mich richtig erinner.
Bei Brinker? Meiner wird wohl nicht dabei gewesen sein.
Ja genau. Graphite-Grau war keiner dabei wenn ich mich richtig erinner.
Verzugsschaden. Ein Schaden, der dem Kunden entstanden ist, weil der vertraglich vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wurde.
Wie willst du den denn monetär bestimmen?
Heute habe ich einen Übergabetermin für 20.09. erhalten. 🥳
Ich bin wirklich gespannt, was das Auto tatsächlich kann, da bei Bestellung ausschließlich Pakete angeführt wurden, jedoch niemand genau sagen konnte was in den Paketen enthalten ist.
Die Vorfreude ist auf jeden Fall groß!
Wie willst du den denn monetär bestimmen?
So schwer ist das nicht.
Aufgewendete Kosten für Ersatzmobilität, Wegfall von Förderungen, um mal zwei Dinge zu nennen.
Wie willst du den denn monetär bestimmen?
Bei mir stehen 5% vom BLP als Verzugsschaden in den Leasing-Bedingungen – und 15% bzw. 25%, wenn ich Skoda den bestellten Wagen nicht abgenommen hätte. Faire AGB mit gleichen Bedingungen für Käufer und Verkäufer sind schon was Tolles ...
So schwer ist das nicht.
Aufgewendete Kosten für Ersatzmobilität, Wegfall von Förderungen, um mal zwei Dinge zu nennen.
Der staatliche Anteil der BafA Prämie ist aber doch so vertraglich nirgendwo fixiert, oder sehe ich da was falsch. Man möge mich dann bitte aufklären.
Verzugsschaden. Ein Schaden, der dem Kunden entstanden ist, weil der vertraglich vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wurde.
Weil ein unverbindlicher Liefertermin nicht eingehalten wurde? Na hoffentlich wurden da alle Fristen eingehalten und der Händler schriftlich in Verzug gesetzt. Ferner muss der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen werden.
Da braucht's 'nen langen Atem, aber nur zu!
Die 5% gelten aber nur für einfache Fahrlässigkeit.
Wenn man aber Fahrzeuge nach über 2 Jahren nicht ausliefert, inzwischen aber schon Kunden bedient hat, die noch kein Jahr gewartet haben, grenzt das schon an Vorsatz, zumindest ist grobe Fahrlässigkeit gegeben.
Das zu entkräften wird Skoda schwerfallen. Skoda müsste schlüssig darlegen, warum genau das betroffene Fahrzeug bisher nicht gebaut werden konnte. Wird wohl nicht gelingen, wenn inzwischen Fahrzeuge aller Varianten und Ausstattungen ausgeliefert worden sind.
Und dann sind die 5% eben vom Tisch.
Das zu entkräften wird Skoda schwerfallen.
Das isr richtig, aber in einem Rechtsstaat muss man nicht einen Vorwurf entkräften, sondern selbiger muss belegt werden. Das wiederum dürfte dem Kläger schwerfallen.
Nicht falsch verstehen: Ich finde die Liefersituation auch zum fremdschämen. Das heißt lediglich, dass das juristisch nicht so einfach ist, wie du es darstellst.
Wie willst du den denn monetär bestimmen?
Gültiger Fördersatz zum zugesagten Lieferzeitraum - Gültiger Fördersatz zum Lieferdatum = entgangene Förderung = Schaden aufgrund Lieferverzug.
In dem Fall würde ich mal sagen, dass der Schaden (aufgrund entgangener Förderung) sich bei 6000€ oder 4500€ bewegt.
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