Hallo Lottofee
wenn Du magst, dann trag Deine Bestellungen auch gerne hier ein:
Fahrzeugbestellungen - Skoda Enyaq iV Forum - Skoda Enyaq Elektro Forum (enyaq-forum.de)
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Moinsen!
jetzt wäre ich fast mit highspeed am 600er Wartesaal vorbei gerauscht ...
Ich geb einen aus - auf die nächsten 100 Tage ....
MikeLowrey spannend, dass bei dir die App schon klappt, bei mir geht das noch nicht, der Wagen muss wohl noch unterwegs sein.
Das klingt auf jeden Fall alles sehr vernünftig und bodenständig. Der hat dir augenscheinlich schon mal nicht das Blaue vom Himmel versprochen.
Genau so war das. Die Kanzlei vertritt auch regelmäßig Autohäuser als Vertragskanzlei, aber auch Käufer.
Der Händler hat meist null Einfluss darauf wann geliefert wird. Die Verträge sind oft so konstruiert, dass man einen Anspruch über einen kleineren Ersatzwagen (auch kein Schadensersatz für teuren Sprit vs. günstigen Strom) kaum was erwirken kann.
Auch muss ein Schaden tatsächlich nachgewiesen werden.
Auch muss ein Schaden tatsächlich nachgewiesen werden.
Kann man ja. 6.000€ BAFA,
Genau so war das. Die Kanzlei vertritt auch regelmäßig Autohäuser als Vertragskanzlei, aber auch Käufer.
Der Händler hat meist null Einfluss darauf wann geliefert wird....
Aus eigenem Studium und erfolgreichem Vergleich... Es gibt einen Thread in Sachen Verzug und eventuell ist der hier zitierte RA den Autohäusern näher als den Kunden... Ich sage nur... AGB lesen und nicht immer abwimmeln lassen, dass ist nämlich Masche der Autohäuser. Ganz wichtig ist immer abstrakt zu denken, macht das Problem des Autohauses - und der Struktur dahinter, die dir als Kunde grundsätzlich egal sein muss/kann - nicht zu deinem Problem!
Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Das sind ja nachweisbare Schäden.
Oft ließt man in Forum immer Parolen, das doofe Autohaus, der doofe Hersteller, ich will Was für meine Warterei. So einfach ist das leider nicht.
Das sind ja nachweisbare Schäden.
Oft ließt man in Forum immer Parolen, das doofe Autohaus, der doofe Hersteller, ich will Was für meine Warterei. So einfach ist das leider nicht.
Alles was dich schlechter stellt im Vergleich dazu, als hättest Du deinen Wagen fristgerecht erhalten. Die Grenze 5% laut AGB zieht auch nur bei leichter Fahrlässigkeit. Corona und der Krieg sind nach Rechtsauffassung kein Grund mehr, für Verzug. ... Wirklich mal eben Blick in den Thread Lieferverzugs werfen, wo zum Beispiel auch ein OLG Urteil zur 5% Grenze verlinkt ist und du manches mehr an Infos steht.
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