Preisliste Stand 02.2022
Seite 9
Hallo,
hat jemand die Preisliste, welche Anfang Mai 2022 Gültigkeit hatte? Oder ist dies die Gleiche?
Preisliste Stand 02.2022
Seite 9
Hallo,
hat jemand die Preisliste, welche Anfang Mai 2022 Gültigkeit hatte? Oder ist dies die Gleiche?
Jupp. Aber mein Autohaus sieht das anders… 🙈
Mal Zusammengefasst:
Als die erhöhte Ladeleistung noch als Sonderausstattung gekauft werden musste, gab es den PowerPass für ein Jahr ohne Grundgebühr dazu. Später gab es die erhöhte Ladeleistung serienmäßig, damit entfiel auch das kostenfreie Jahr. Gleichzeitig hat Elli dies auch gestrichen. Die "Altlasten", also diejenigen, die noch die erhöhte Ladeleistung etc. als Extra geordert und bezahlt haben, deren Liefertermin nun aber in die Zeit nach der Einstellung des kostenfreien Jahres fiel (und fällt) bekamen zunächst das kostenfreie Jahr nur nach Beschwerde beim Händler oder / und bei Elli, mittlerweile gibt es für diejenigen eben eine Gutschrift von 180 Euro um die Grundgebühr des ersten Jahres auszugleichen.
Diejenigen, die schon mit serienmäßiger erhöhter Ladeleistung ohne Aufpreis bestellt haben, bekommen die 180 Euro nicht mehr.
Ich spekuliere mal mit und sage: Wenn der Elroq kommt, dann ist der 50er Geschichte...
Das glaube ich auch. Aber bis die ersten ausgeliefert werden, dürfte es Q1/2025 sein.
Wenn uns der Enyaq zu lang sein sollte, dann erwäge ich den Umstieg.
höchstens es kauft dann keiner mehr einen iV50, was bei den iV50 Verkaufszahlen aber eher zu bezweifeln ist
Sind die tatsächlich so hoch? Ich würde nur sagen, die Privaten kaufen eher 50er, als 80er, aber wiegen die Privaten, die wegfallenden 80er-Dienstwagen-Käufe im Hinblick auf die Stückzahlen tatsächlich auf?
Mal Zusammengefasst:
Als die erhöhte Ladeleistung noch als Sonderausstattung gekauft werden musste, gab es den PowerPass für ein Jahr ohne Grundgebühr dazu. Später gab es die erhöhte Ladeleistung serienmäßig, damit entfiel auch das kostenfreie Jahr. Gleichzeitig hat Elli dies auch gestrichen. Die "Altlasten", also diejenigen, die noch die erhöhte Ladeleistung etc. als Extra geordert und bezahlt haben, deren Liefertermin nun aber in die Zeit nach der Einstellung des kostenfreien Jahres fiel (und fällt) bekamen zunächst das kostenfreie Jahr nur nach Beschwerde beim Händler oder / und bei Elli, mittlerweile gibt es für diejenigen eben eine Gutschrift von 180 Euro um die Grundgebühr des ersten Jahres auszugleichen.
Diejenigen, die schon mit serienmäßiger erhöhter Ladeleistung ohne Aufpreis bestellt haben, bekommen die 180 Euro nicht mehr.
War bei mir nicht so: Bestellt Ende Dez. 21 inkl. erhöhte Ladeleistung in Serie. Die 180€ wären mir ausgezahlt worden, wenn ich nicht Ende Mai 23 meine VIN bekommen hätte und deshalb wegen der vor zwei Monaten vorhandenen Unsicherheit PowerPass aktiviert hätte. Laut AH wäre mir die 180€ Kompensation zugestanden.
Anders ausgedrückt: Es gab einen Zeitraum bis 04/22 in dem man die Kompensation auch erhält, wenn die Erhöhung serienmäßig war.
Das ist selbstverständlich nicht selbstverständlich. Bitte einen Beleg dafür, ansonsten gehe ich fest davon aus, dass diese (ab Werk bestellt) versteuert werden muss.
Auch eine „Netztrennwand“ ist zum Beispiel mobil, lediglich ein zweiter Satz Räder und eine aufpreispflichtige Telefon-Vorbereitung werden ausgeklammert.
So mein Kenntnisstand.
Variable nicht fest eingebaute Ausstattungen, die nicht einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können, sind als eigene Wirtschaftsgüter anzusehen und führen nicht zu einer Erhöhung des Bruttolistenpreises. Hierzu zählen beispielsweise ein weiterer Satz Reifen einschließlich Felgen, ein Autotelefon einschließlich Freisprechanlage oder transportable Navigationssysteme (R 8.1 Abs. 9 Nr.1 S. 6 LStR).
Variable nicht fest eingebaute Ausstattungen, die nicht einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können, sind als eigene Wirtschaftsgüter anzusehen und führen nicht zu einer Erhöhung des Bruttolistenpreises. Hierzu zählen beispielsweise ein weiterer Satz Reifen einschließlich Felgen, ein Autotelefon einschließlich Freisprechanlage oder transportable Navigationssysteme (R 8.1 Abs. 9 Nr.1 S. 6 LStR).
Weiß ich doch…wie gesagt: Probiert es aus mit der Finanz - Behörde. Die mobile Ladestation steht auf der Fahrzeugrechnung mit entsprechender FIN, also durchaus zuzuordnen.
Best luck!
Weiß ich doch…wie gesagt: Probiert es aus mit der Finanz - Behörde. Die mobile Ladestation steht auf der Fahrzeugrechnung mit entsprechender FIN, also durchaus zuzuordnen.
Best luck!
Das würde ich hier knallhart drauf ankommen lassen. Wenn etwas nicht dem Fahrzeug fest zuordnebar ist, im Sinne dass ich es jederzeit aus dem Auto nehmen und mit einem anderen Auto verwenden kann, ist das der Ladeziegel.
Andersherum argumentiert: müsste man die nachträgliche Anschaffung eines Ladeziegels dann auch beim Finanzamt anzeigen und dem BLP zurechnen? Wohl kaum...
Wird die Sonderausstattung (z.B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) nachträglich eingebaut, führen die Kosten hierfür ab dem Monat des Einbaus zu einer Erhöhung des Bruttolistenpreises und damit auch zu einem höheren geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung.
Mal Zusammengefasst:
Später gab es die erhöhte Ladeleistung serienmäßig, damit entfiel auch das kostenfreie Jahr.
Diejenigen, die schon mit serienmäßiger erhöhter Ladeleistung ohne Aufpreis bestellt haben, bekommen die 180 Euro nicht mehr.
Nö.
Ist das so schwer 7 Posts zurück zu lesen?
Lies mal die Antwort von West-Ost —> hier
Das hat mir auch mein bestätigt.
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