Was steht denn im dem Schreiben? Dass die Entwicklung an ME3 eingestellt wurde? Oder worauf bezieht es sich?
Für mich klingt es so, als könnte es um ein Schreiben gehen, wie ich es konkret vor einiger Zeit gesehen habe: Darin versucht VW, die in §475 BGB seit 2022 verankerte gesetzliche Aktualisierungspflicht für Produkte mit digitalen Teilen zeitlich auf 2 Jahre zu konkretisieren - Im Gesetz steht nämlich kein Zeitraum.
Negativ: Eigentlich wollen die damit ihre Pflichten gerade minimieren, nicht uns was Gutes tun. Positive Interpretation: Offenkundig wird die gesetzliche Aktualisierungspflicht durchaus als anwendbar zur Kenntnis genommen. Da könnte man jetzt daraus ableiten, dass es mindestens für 2 Jahre nach dem MJ-Wechsel noch 3.x-Updates geben wird, um geltendes Recht gegenüber den letzten 3.x-Käufern einzuhalten.
Nach meinem oberflächlichen Eindruck geht es in dem Gesetz allerdings eher darum, die vorzeitige Unbrauchbarwerdung eines digitalen Produktes durch Aktualisierungverweigerung des Herstellers zu vermeiden (Bugs, inkompatibel zu geänderten Randbedingungen, Server werden einfach wieder abgeschaltet etc.) - ein Recht auf tolle neue Features ist da nicht im Fokus. Insofern wäre der Pflicht womöglich auch mit einfachen Bugfixreleases Genüge getan. Bin aber kein Experte für diese Regelung, geschweige denn Jurist.