Wenn jamur den Händler im September in Verzug gesetzt hat, ist das ein ganz klarere Verzugsschaden. Ob er den einfordert ist dann eher eine Frage des Verhältnisses zu seinem Händler.
Rechtlich dürfte das unstrittig sein.
Ganz so einfach ist das nicht, denn die Kosten wären für den Enyaq grundsätzlich auch angefallen, zwar erst später aber sie wären angefallen. Das Risiko des Ankäufers liegt ja auch am Wertverlust, den er nicht kalkulieren kann und ihm dadurch schon gut entgegen gekommen ist.
Wenn man mir dankenswerterweise das Leasing verlängert, dann muss ich mich doch auch um Wartung kümmern.
Ihn als Verzugsschaden geltend machen ist möglich, dann muss man es aber auch so machen...Dann wird aber jeder sagen, dass die Kosten für den Enyaq auch angefallen werden.
Ich bin ja grade dran mit einem Anwalt, so einfach ist das nicht...
PS: Lass uns gern Mal via PN zum Thema Ersatzmobilität quatschen ich bin interessiert, was dir R&G geschrieben hat....