Es war doch aber auch immer klar, dass diese Regeln jederzeit geändert werden können.
Eine Förderung, die meist über 10% des Kaufpreises ausmacht und daher deutlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung nimmt, sollte m.E. schon eindeutig kalkulierbar sein.
Man hätte es schlichtweg ähnlich lösen können, wie bei der Wallbox-Förderung bis 2021:
Vor der verbindlichen Bestellung eine Zusage und später eine Halterbestätigung in Form der Fz-Papiere. Danach die Zahlung.
Wenn der Topf dann irgendwann leer ist, gibt es halt vor der Bestellung keine Bestätigung der Förderung mehr und niemand geht durch die Bestellung ein Risiko ein.
Ich fahre ehrenamtlich ein Museumsschiff, welches zu einem nicht unerheblichen Teil von öffentlichen Förderungen existiert.
Wir machen keine einzige teuere Änderung/Anschaffung, ohne sicher zu sein, dass wir das auch bezahlen können.
Förderungen werden vorher exakt beantragt, dann kommt eine Zusage oder nicht und erst dann könnte/kann es losgehen.....
Weswegen dieses Prinzip bei der E-Autoförderung nicht gilt, ist mir schleierhaft.