So, bin jetzt im elitären 500er Club, auch wenn ich da eigentlich nie dazu wollte
Einplanung steht noch auf 02/23, langsam wird’s spannend…
So, bin jetzt im elitären 500er Club, auch wenn ich da eigentlich nie dazu wollte
Einplanung steht noch auf 02/23, langsam wird’s spannend…
Stehe vor der gleichen Entscheidung. Kann den alten ID.4 1st Max von meinem Vater für kleines Geld bekommen, der sich einen ID5 bestellt hat. Aber der ID4 ist weiß und meine Frau (und ich) mag keine weißen Autos.
Einfach folieren lassen...
also einen größeren mist hab ich selten von einem freundlichen gelesen. Klar darf man alles abmachen, du darfst auch das E-Fahrzeug foliieren oder selber Schriftzüge aufbringen. Schreib einfach AMG power drauf oder Ferrari.
Ganz genau, es existiert keine gesetzliche Regelung, die einer Entfernung der Modellbezeichnung entgegensteht. Es gab vor einiger Zeit sogar mal eine Gesetzesinitiative dazu in Schleswig-Holstein, mit der eine Kennzeichnungspflicht für E-Fahrzeuge herbeigeführt werden sollte. Sie wurde allerdings abgeschmettert, weil es letztlich keine tragfähige Begründung dafür gibt (ganz davon abgesehen, dass hier ohnehin der Bund und nicht einzelne Länder zuständig sein dürften).
Mag sein, dass die Info an hopper auf einer internen Richtlinie des Herstellers beruht. Die (wahren) Gründe dafür dürften dann aber eher im Bereich des Marketings angesiedelt sein.
Was bin ich für ein böser Bub…fahre ohne Schriftzüge und ohne E im Kennzeichen …
Viva la revolución
Gestern mal vorsichtig beim Händler nachgefragt, ob es was Neues gibt. Leider nein, Q4/2023 könnte ich mit der Produktion rechnen. Hab ja aber auch "erst" 200 Tage um.
Den Mini meiner Frau kann man sogar mit „Entfall Modellschriftzug“ konfigurieren.
Ich glaube, das ist alles so ziemlicher Quatsch mit der Behauptung, man dürfe das nicht entfernen.
"....die Schriftzüge dürfen bei E-Fahrzeugen nicht entfernt werden, daher bieten die Hersteller hier auch keinen Entfall der Schriftzüge an und auch wir Händler dürfen diese nicht entfernen.
Das ist natürlich vollkommener Mumpitz!
Da gibt es keine Vorgaben, weder Herstellseitig noch von Einsatz- oder Rettungskräften. Der hat einfach keinen Bock, das bei der Aufbereitung noch mitzumachen. Bei meinem Autohaus habe ich das so angesagt, es wurde anstandslos alles wie gewünscht entfernt. Ich würde an deiner Stelle drauf bestehen wenn du es so haben willst. Der Verkäufer möchte hinterher ja auch seinen Bonus, einen zufriedenen Kunden und eine gute Bewertung haben...
Heute ein Schreiben von der Leasing bekommen das mein Superb iV im Juni ausläuft.
Darauf hin mal den Händler angeschrieben.
Enyaq hat natürlich keine Einplanung. Ist ja auch erst 07/22 bestellt.
Hatte bis jetzt noch keinen Skoda der nicht zu spät geliefert wurde;-)
Das ist wirklich Interessant da ich eigentlich auch eine cleane Heckklappe wollte.
Nach kurzer Recherche scheint es wohl keinen richtigen Gesetzestext dazu zu geben.
„Maßgebend“ist wohl die Rettungskarte und dort wird der Schriftzug Enyaq und IV hervorgehoben. Aber auch der „Tankdeckel“ um den Ladeanschluss zu überprüfen sowie der Motorraum.
Dem TÜV scheint es für die HU egal zu sein( werde dort aber mal nachfragen).
Also am besten selber beim zuständigen Sachverständigen nachfragen.
Ja, auch das E-Kennzeichen ersetzt die Beschriftung nicht (warum auch immer). Auf das E-Kennzeichen würde ich aber nicht verzichten (was wiederum geht), aber an öffentlichen Ladestationen in der Stadt, muss man dann den Parkschein ziehen.... umsonst im Ladevorgang nur mit E-Kennzeichen. Dschungel halt.
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