Alles anzeigenIch hatte meinen auch mal auf die Entfernung der Schriftzüge angesprochen. Hier die entsprechende Antwort aus der EMail:
"....die Schriftzüge dürfen bei E-Fahrzeugen nicht entfernt werden, daher bieten die Hersteller hier auch keinen Entfall der Schriftzüge an und auch wir Händler dürfen diese nicht entfernen.
Die Schriftzüge sind lediglich geklebt und könnten nach Erwärmung mit einem Heißluftföhn vorsichtig abgezogen werden. Zulässig ist das aber nicht.
Es geht hier um die Kennzeichnung, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt, was im Falle eines Unfalls für Feuerwehr und Rettungsdienste von höchster Wichtigkeit ist."
Wieder was dazu gelernt, auch wenn mich das doch sehr wundert.
ich hätte gedacht dafür reicht ein "E" am Kennzeichen. Jetzt müssen also die Rettungsteam von allen Herstellern alle Nomenklaturen der Autos kennen und wissen das ein Enyaq bzw. irgendwas mit "IV" (was ja nun auch echt nicht selbsterklärend ist) für Elektro steht...