Ob und wie das eindeutig ist oder was da raus kommt... Darf die Rechtsschutzversicherung klären und mich dann ggf. an einen Vertrags-Rechtsanwalt verweisen.
Sofern die Frist (6 Wochen bzw. 4 Monate bei höherer Gewalt) ab ULT verstrichen ist und mit Nachfrist gemahnt wurde ist das eindeutig und klar geregelt, s. §280, $286 BGB & NWVB. Keine Rechtschutzversicherung wird sich da weigern.