So ein unnötiger Quatsch. Da will sich ein Anwalt mit jedem geschriebenen Wort bereichern. Ich hoffe, die anwaltlichen Beratungskosten sind über eine entsprechende Rechtschutzversicherungen geregelt, damit am Ende du auf den Kosten nicht sitzen bleibst.
Sofern man deinem 😎 keinen Vorsatz vorwerfen kann (und das versuche erst einmal nachzuweisen), gelten die allg. AGBs und da gibt es kein Schlupfloch.
Gerichtlich kann so etwas nur scheitern, da wird dir kein Richter Recht geben (außer er ist selber wartender Enyaq Kunde).
Wirst du dann auch die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen, wenn bei deinem Enyaq was nicht in Ordnung sein soll? Da kann der Händler auch meistens nichts für.