Ok, danke für den Hinweis. Mein Händler hat mir den bestätigten Liefertermin auch noch nicht genannt, sondern immer nur die voraussichtliche Auslieferung (leider nun im Januar '23).
Beim "in Verzug setzen" bei Überschreiten des ULT des Händlers gibt es wohl noch die Unterscheidung "höhere Gewalt" oder nicht.Corona und Chipkrise können wohl als höhere Gewalt angesehen werden, laut diesem Artikel:
Das Problem ist eher, das dein Händler immer "höhere Gewalt" angeben wird, somit müsste es ein Gericht klären und das dauert länger als noch zusätzliche 4 Monate zu warten.
Höhere Gewalt kann mir kein Mensch mehr erklären: Gehe ich jetzt von meiner Bestellung aus, war Corona seit Jahre bekannt und auch die Invasion in der Ukraine mehrere Woche alt. Es wurden mit Lieferzeiten geworben, die bereits vor diesem Ereignisse bei dem 80X der nahezu die selben Bauteile nutzt nicht eingehalten werden konnten. Dazu kommt der Fakt das etliche Pressefahrzeuge und Vorführwagen gebaut werden können, es aber nur bei den Kundenfahrzeugen an Teilen mangeln soll.
Mein Händler hat schriftlich schon davon gesprochen: "Laut geltemden Recht habe er 4 Monate länger das Auto zu liefern". Das ist soweit korrekt wenn der Verzug wegen Corona bedingten Gründen eintritt und kann nicht generell jetzt genutzt werden. Punkt 2: Sollte zwischen dem ULT des Händler uns dem bestätigten Liefertermin durch Skoda eine grosse Diskrepanz liegen, kann er sich auch nicht mehr auf höhere Gewalt berufen, er hat dann einfach dem Kunden mit einem schlichtweg falschen Lieferdatum zur Unterschrift gepracht.
Aber das wird dann entsprechend mein Anwalt klären müssen.
Interessanter Aspekt war auch das der Händler als Vertragspartner sagte, sie reichen alles einfach nur an Skoda Deutschland weiter. Skoda Deutschland beruft sich aber immer auf den Händler als Vertragspartner.