Tja, ich habe einmal eine "verbindliche Skoda-Bestellung" mit der Auflistung der Ausstattung und dem Gesamtpreis unter welcher dann steht:"...Die Fahrzeugbestellung erfolgt unter Vorbehalt der Annahme seitens des Herstellers Skoda. ...".
Und dann habe ich noch schriftlich die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen", ..."Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."
Aus deinem Zitat gehen die Fristen leider nicht hervor. Bei mir steht vorher:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. [...]. "
Das heißt, dass ohne Auftragsbestätigung innerhalb von drei Wochen kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Hausaufgabe für alle, die das ebenso im Vertrag stehen haben und keine Auftragsbestätigung erhalten haben: Auftragsbestätigung anfordern!
Soweit so schlecht. Der letzte Satz sieht die Verantwortung aber beim Verkäufer. Dass Skoda die Bestellung nicht angenommen hat muss er bereits vorher gewusst haben. Was unverzüglich bedeutet ist juristisch genau definiert. Mehrere Monate später sind etwas anderes.
Eine Rechtsschutzversicherung oder ein befreundeter Anwalt der Mal ein Brief aufsetzt ist zu empfehlen.