Der Käufer hat einen Vertrag mit dem Händler.
Und der Händler hat einen Vertrag mit dem Hersteller.
Und da soll jetzt eine durchschlagende Verknüpfung bestehen? Zeig mir mal bitte den entsprechenden Paragraphen.
Also ich habe einen Leasingvertrag mit Skoda, und der Händler ist als Vermittelnder Betrieb dazwischen geschaltet. Verzugsetzung liegt bei §286 BGB.
Gleichwohl du quasi alles anzweifelst wird es so sein. Aber ich will mich da auf keine Diskussion einlassen. Kann ja jeder machen wie er will.
LG