Man kann aber nicht 235er rundrum fahren!
Der iv50 kann und darf das. Wird so ausgeliefert und ist so eingetragen...
Man kann aber nicht 235er rundrum fahren!
Der iv50 kann und darf das. Wird so ausgeliefert und ist so eingetragen...
Bevor hier (wieder) die Diskussion darüber anfängt, wie man seinen (dann nicht mehr so) am besten verklagt: Fangt doch bitte einen neuen Thread an. Dann wären die Informationen alle beieinander.
Der iv50 kann und darf das. Wird so ausgeliefert und ist so eingetragen...
50er und 60er dürfen das, aber es geht um den 80er hatte er vergessen zu erwähnen
Bevor hier (wieder) die Diskussion darüber anfängt, wie man seinen (dann nicht mehr so) am besten verklagt: Fangt doch bitte einen neuen Thread an. Dann wären die Informationen alle beieinander.
Bin auch für einen eigenen Thread der üblichen verdächtigen Schreibtischhelden hier. Bitte in 2025 dann mit (zu 100%) negativem Ergebnis für euch. Es gibt keinen Anspruch auf pünktliche Lieferung und auch keine staatlich garantierte Zuwendungszahlung! Nirgendwo...
<-- zündet 1. Kerze an und freut sich ehrlich gesagt, dass er mit dem guten alten, mit Bedienknöpfen und Schaltern ausgestatteten, geräumigen Kodiaq mit 4WD, ohne Autofehler zu haben, schneller fahren, schneller beschleunigen, mehr ziehen, autonom parken kann. Der Großkundenverkäufer vom Volkswagenkonzern, bei dem wir bestellen, führt die Bestellung weiter in seiner Datenbank, mehr Info gibt es nicht und brauche ich auch nicht, da ich das bessere Auto jetzt schon habe. Melde mich dann zur 2 Kerze wieder, wenn nichts dazwischen kommt.
Wieso bestellst du nen Enyaq wenn dir dein Kodiaq TDI lieber ist? Zwang?
Bin auch für einen eigenen Thread der üblichen verdächtigen Schreibtischhelden hier. Bitte in 2025 dann mit (zu 100%) negativem Ergebnis für euch. Es gibt keinen Anspruch auf pünktliche Lieferung und auch keine staatlich garantierte Zuwendungszahlung! Nirgendwo...
Ich weiß ja nicht was du für ein Held bist, aber ich bin tatsächlich ein Schreibtischheld.
Kein Rechtsanwalt aber fast täglich von Berufs wegen mit Recht und Rechtsprechung beschäftigt. Prüfe, lege wenn erforderlich Einsprüche ein und Klage im Notfall.
Und ich habe einen Vertrag, und da steht was von Schadenersatz bis zu 25% des Fahrzeugpreises bei leichter Fahrlässigkeit. Und vom Staat gibt es ein Zusage für eine 6.000 Euro, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Topf nicht leer ist.
Klagen ist ja das neue Hobby der Deutschen .....
Klagen ist ja das neue Hobby der Deutschen .....
Neu? 😂
Leute, nicht schon wieder eine moralische Diskussion zu rechtliche Schritten.
Lasst diese privatrechtliche Sache doch einfach so stehen, ist doch jedem selbst überlassen.
Sollte tatsächlich ein Schaden eintreten ist doch legitim sich die Frage zu stellen, ob man diesen geltend machen kann.
Wer darauf keine Lust hat oder meint das bringt sowieso nichts, der lässt es halt.
Sollten mir aufgrund einer Lieferverzögerung von Skoda um fast 1 Jahr ein finanziell erheblicher Schaden entstehen werde ich damit natürlich auch beschäftigen, das kann ich aber erst beurteilen, wenn mein Auto endlich da ist.
Die Verzugssetzung als Grundvoraussetzung ist erledigt, alles weitere sehe ich später
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