Bin ich völlig d'accord. Einen echten Schadenersatz wird man kaum bekommen. Selbst wenn man [unwahrscheinlich] in Teilen gewinnt, sind die eigenen RA Kosten wahrscheinlich höher als die paar 100€ die rauskommen (Die Rechtsschutz wird hier nach Prüfung wohl Nein sagen...), da der Hersteller oder das AH in Revision gehen wird. Diesen in Verzug zu setzen, bewahrt aber das Recht auf eine einseitige Kündigung, was manchmal doch von Nutzen sein kann. Man muss die Karte ja nicht ziehen.
... Ich empfehle einen Exkurs in die Leistungsstörungen kaufverträglicher Rechte... Bei intensivem Studium dürfte sich sehr schnell die Erkenntnis einstellen, dass das erstreiten eines SE ein extrem aufwendiger und langwieriger Prozess werden wird, wo mitunter das Risiko einer Niederlage sehr groß ist, sind die Konzerne schließlich auch häufig sehr gut in den AGB aufgestellt, hinsichtlich externer Störungen bzgl. Lieferketten etc.