Nein, im Kaufvertrag steht zusätzlich der erwähnte Aktionsrabatt. Der Preis ist schon insgesamt vergleichsweise günstig, aber jetzt auch nicht total vom anderen Stern. Ich vermute tatsächlich, dass das ein Fehler war, nur sehe ich nicht ein, dass ich den nach Zulassung als Kunde ausbügeln muss. Ohne den Rabatt hätten wir wahrscheinlich woanders bestellt. Da es keinen Verkaufsleiter gibt, werd ich wohl mal mit dem Chef reden müssen.
Nicht reden, schreiben!
Schreib Ihnen, dass ihr einen schriftlichen Vertrag habt und nachträglich keine einseitige Änderung möglich ist. Wenn Sie etwas wollen, sollen sie die verklagen. Und dann einfach nicht mehr auf das Thema eingehen, weder schriftlich noch mündlich.