Alles anzeigenPflicht ist es nicht, das stimmt natürlich. Aber der ADAC sagt folgendes:
"...Elektrofahrzeuge rechtssicher (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 – 4 EmoG) in folgenden Bereichen zu bevorzugen:
- Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
- Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren)
- Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
- (Teil-)Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung
Damit ein Elektrofahrzeug bevorrechtigt werden kann, muss es das sogenannte E-Kennzeichen haben."
Gut, man wird wohl selten in die Situation kommen Sonderspuren zu benutzen. Aber auf speziellen E-Auto Parkplätzen nicht parken zu dürfen...
oHNE e Kennzeichen bekommt man an der Ladestation mit eingestecktem Stecker ein Knöllchen(also nur in D)