Was wurde denn da an Inspektion gemacht, das das über 1.000€ kostet?🤯🤯🤯
Habe ich momentan bei Mercedes auch zusammen für bisserl Ölwechsel und Bremsflüssigkeit
Was wurde denn da an Inspektion gemacht, das das über 1.000€ kostet?🤯🤯🤯
Habe ich momentan bei Mercedes auch zusammen für bisserl Ölwechsel und Bremsflüssigkeit
So hallo nochmal,
gerade doch glatt die Aussage vom Freundlichen erhalten, dass das Fahrzeug in der KW 37 produziert wird, und dies wohl verbindlich sei und sich nicht mehr verschiebt. Bleibt abzuwarten ob dies stimmt, aber dann ist ja langsam Licht am Ende des Wartetunnels.
LG
Das würde auch zu mir passen: Bestellung 31.5.2022, Mitteilung vom am 05.07: ZP8 KW35/2023, allerdings "Ankunft Händler 04.10.2023" (?)
Hm, du schreibst "eingeplant... verschoben KW35/2023". Ist "Einplanung" etwas anderes als "ZP8"?
Wie auch immer, es geht auf's Ende zu 🤪
Das macht mir Hoffnung, da meiner ja "nur" 4 Wochen später bestellt wurde!
Ja, er liegt bei 60622€... Es fehlt aber noch ein Dokument, in dem der BLP aufgeführt wird. Ärgert mich sehr, dass der Verkäufer mir vorher nur mündlich eindeutig versichert hat, dass der Wagen unter den 60000€ liegt.
Der BLP wird auf 100€ abgerundet, sprich der Preis liegt mit 522(523)€ drüber.
Mein Gedanke ist, den BLP "anzufechten", genauer gesagt die mobile Ladestation aus der Berechnung rausnehmen zu lassen, da es ja kein fest Verbautes Zubehör ist. Meine Recherchen ergaben bisher aber keine Ergebnisse zu Präzedenzfällen.
Die mobile Ladestation "iV Universal Charger"liegt zumindest nach Angebot bei 670€ und würde mir den entsprechenden Schritt in die 0,25% geben.
Da muss man eigentlich nichts "anfechten". Die mobile Ladestation gehört selbstverständlich nicht zum BLP, genau so wie ein eventuell in der Rechnung enthaltener Satz (zusätzlicher) Winterreifen.
Da muss man eigentlich nichts "anfechten". Die mobile Ladestation gehört selbstverständlich nicht zum BLP, genau so wie ein eventuell in der Rechnung enthaltener Satz (zusätzlicher) Winterreifen.
Das ist selbstverständlich nicht selbstverständlich. Bitte einen Beleg dafür, ansonsten gehe ich fest davon aus, dass diese (ab Werk bestellt) versteuert werden muss.
Auch eine „Netztrennwand“ ist zum Beispiel mobil, lediglich ein zweiter Satz Räder und eine aufpreispflichtige Telefon-Vorbereitung werden ausgeklammert.
So mein Kenntnisstand.
Das ist selbstverständlich nicht selbstverständlich. Bitte einen Beleg dafür, ansonsten gehe ich fest davon aus, dass diese (ab Werk bestellt) versteuert werden muss.
Auch eine „Netztrennwand“ ist zum Beispiel mobil, lediglich ein zweiter Satz Räder und eine aufpreispflichtige Telefon-Vorbereitung werden ausgeklammert.
So mein Kenntnisstand.
Es geht darum, dass eine mobile Ladestation nicht verbaut ist. In den Lohnsteuerrichtlinien des BMF (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 6) heißt es nämlich: "Listenpreis i. S. d. Sätze 1 bis 3 ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert € abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kfz im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zzgl. der Kosten für werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer; der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschl. Felgen bleibt außer Ansatz."
Sogar bei dem genannten Beispiel der Netztrennwand würde ich daher im Zweifel die Konfrontation mit dem Finanzamt suchen; zumindest dann, wenn sie über das Knacken der 60k-Grenze entscheidet. Meine z.B. lag nämlich bei Auslieferung einfach nur im Kofferraum herum, eingebaut ist da gar nichts.
Es geht darum, dass eine mobile Ladestation nicht verbaut ist. In den Lohnsteuerrichtlinien des BMF (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 6) heißt es nämlich: "Listenpreis i. S. d. Sätze 1 bis 3 ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert € abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kfz im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zzgl. der Kosten für werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer; der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschl. Felgen bleibt außer Ansatz."
Sogar bei dem genannten Beispiel der Netztrennwand würde ich daher im Zweifel die Konfrontation mit dem Finanzamt suchen; zumindest dann, wenn sie über das Knacken der 60k-Grenze entscheidet. Meine z.B. lag nämlich bei Auslieferung einfach nur im Kofferraum herum, eingebaut ist da gar nichts.
Versuch macht kluch…ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass die Auseinandersetzung schwierig werden dürfte.
Der hat sich gestern gemeldet....der Wagen ist da .
630 + Tage des Wartens sind bald vorbei
Heute, nach etwas hin und her, die Bestellung zweier ENYAQs an den rausgeschickt.
Wunschtermin ist der 02. Mai 2024, was das AH für sehr gut möglich hält...hoffen wir es mal.
In der Bestellung steht allerdings nur Q2'24.
Ein paar Stühle sind hier ja frei geworden in letzter Zeit...ich nehm dann mal Platz
So Übergabe wenn alles klappt am 28.07. Freu freu freu😃
Glückwunsch, hast es ja bald endlich geschafft!
Würde dir so gerne folgen! 😫
Tag 646...die 700 reiße ich ebenfalls...
Habe nun denselben Trichter wie du, hoffe allerdings, dass ich "nur" den 600er Club besuchen darf/muss.
Hoffen wir alle mal auf ein gutes Ende! 😉
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