Das einseitige Problem dabei ist, dass der Kunde ein verbindliches Kaufangebot gibt, an das er ggf. jahrelang gebunden ist, ohne zu wissen, ob er sich um was anderes kümmern muss. Denn der Händler kann theoretisch nach 20 Monaten plötzlich ein Auto auf den Hof stellen oder auch niemals liefern.
Nee, so ist es zum Glück nicht. Das Gesetz verlangt, dass die Annahme innerhalb einer Zeit erfolgen muss, die der Besteller "unter regelmäßigen Umständen erwarten darf". Wie lange das ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Gerichte haben aber etwa eine vierwöchige Bindungsfrist bereits für regelmäßig zu lang erachtet, die Grenze soll eher so bei etwa drei Wochen liegen, um dem Händler die Prüfung der Liefermöglichkeiten und ggf. der Bonität des Kunden zu ermöglichen.