309
Wenn ich das richtig verstehe besagt Paragraph 309 nur, dass es u.a. verboten ist in die AGBs Preisanpassungsklauseln aufzunehmen, die bei einer Lieferung innerhalb von 4 Monaten schon greifen. Da steht nicht drin, dass man nach 4 Monaten den Preis automatisch anpassen darf. Es wäre nur zulässig entsprechende AGBs zu verfassen, die für Lieferungen, die länger als 4 Monate dauern, eine Preisanpassung vorsehen.
Ich müsste mir die bisherigen AGBs nochmal durchlesen, aber das sollte bislang nicht dringestanden haben. Da sollten doch Bestellungen von 2021 safe sein oder?
Ich bin natürlich kein Anwalt, sondern Arzt. Daher kann ich das natürlich nicht genau beurteilen. Bist Du vom Fach?